Forschungsstelle für Energierecht
Mit der Forschungsstelle Energierecht soll ein wesentlicher Bereich unserer Forschung im Öffentlichen Wirtschaftsrecht sichtbarer werden. Eine angemessene Versorgung mit Energie ist Grundvoraussetzung für fast alles, für unsere Gesellschaft, unsere Wirtschaft und unseren Staat. Energie ist das Fundament unserer Zivilisation und unseres Wohlstands.
Energierecht umfasst das rechtliche Instrumentarium, um diese Versorgung zu gewährleisten, wobei besondere Anforderungen zu erfüllen sind: Energie soll allen kostengünstig zugutekommen, auch von Energiearmut betroffene Personen sollen nicht ausgeschlossen werden (Grundversorgung). Die Energieversorgung soll langfristig gesichert sein (Versorgungssicherheit). Es sollen verschiedene, v.a. nachhaltige Energiequellen genutzt werden können (Diversifizierung). Die Energieversorgung soll in einem möglichst wettbewerblichen Umfeld erfolgen, was eine besondere Herausforderung ist, weil in netzgebundenen Industrien Monopole zu organisieren sind und weil manche Märkte noch immer von bestimmten Unternehmen beherrscht werden. Energieerzeugung, -transport und -nutzung sollen klimaschonend sein, was einen erheblichen Umbau unserer Energiesysteme und unserer Wirtschaft erforderlich macht (Energiewende). Neue Energiesysteme sollen eingeführt werden (Wasserstoffwirtschaft).
Kaum ein Rechtsgebiet ist so stark reguliert und muss auch reguliert sein, um diesen vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden. In der Forschungsstelle Energierecht beschäftigen wir uns mit Fragen, was das Recht beitragen kann, um diesen Anforderungen Genüge zu tun. Eine wichtige Aufgabe unserer Forschungsstelle ist es, das Rechtsgebiet Energierecht zu entwickeln.

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