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FWF-Projekt: Energierecht als eigenes Rechtsgebiet (ELLFie)

Energy Law as a Legal Field

Der Rechtsnormenbestand des Energierechts ist in den vergangenen Jahren enorm gewachsen und kaum mehr überschaubar. Das hat verschiedene Gründe: Um den Wettbewerb auf den Energiemärkten bestmöglich zu organisieren und Binnenmärkte für Energie zu schaffen müssen die Netze reguliert und das Marktdesign gesetzlich vorgegeben werden. Um die Energiewende möglichst schnell umzusetzen müssen neue Kraftwerke und Leitungen gebaut, genehmigt und der Ausbau finanziell gefördert werden. Um Versorgungssicherheit auf einem hohem Maße und kostengünstig zu gewährleisten muss die Abhängigkeit von Energiequellen aus Drittstaaten reduziert und Bevorratung gewährleistet werden. All das geschieht durch gesetzliche Regelungen. 

Dabei ist Energierecht häufig zielorientiert angelegt: Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der Union im Jahr 2030 mindestens 42,5 % beträgt und die Union bis 2050 klimaneutral ist. Der Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur zB soll bis 2050 erfolgen. 

Die Energiegesetze setzen Ziele fest und sind Instrumente zur Zielerreichung. Die Energiewirtschaft und andere Akteure sollen zur Erfüllung der Ziele angehalten werden. Dabei kann es zu regulatorischen Konflikten kommen: Mit einer Maßnahme kann ein Ziel verfolgt werden und zugleich ein anderes beeinträchtigt werden. Ein Beispiel: Die Errichtung von Photovoltaikanlagen ist ein sinnvoller Beitrag zur Energiewende. Deshalb werden sie gefördert. Wie aber, wenn so viel Erzeugerkapazität errichtet wird, dass die Netze zu Spitzenzeiten überlastet sind und die Versorgungssicherheit deshalb gefährdet wird (Blackout). Das Beispiel zeigt, dass eine Option, mit der nur ein Ziel verfolgt wird, nicht unbedingt die zu bevorzugende ist. Es bedarf einer klugen Steuerung durch den Gesetzgeber, damit optimalerweise alle Ziele bestmöglich erreicht werden. Die rechtswissenschaftliche Frage liegt auf der Hand: Ist es möglich, die Rechtsordnung so zu programmieren, dass solche Wiedersprüche so weit wie möglich vermieden werden?

Wenn man das Energierecht lediglich als ein Konglomerat verschiedener, für sich stehender Einzelregelungen betrachtet, wird es nie möglich sein, grundsätzliche Regelungskonflikte zu lösen, die sich aus der Verfolgung vieler unterschiedlicher Ziele ergeben. In diesem Forschungsvorhaben soll das undurchsichtige Energierecht durch Systematisierung als ein eigenständiges Rechtsgebiet entwickelt werden. Energierechtliche Interessen sollen an den Kategorien Rechtsprinzipien und Zielen strukturiert, systematisiert und ihre Bedeutung für komplexe Sachverhalte analysiert werden. Es soll gezeigt werden, dass Rechtsprinzipien als Optimierungsgebote Gesetzgeber und Rechtsanwendern helfen können, diese Ziele bestmöglich zu erreichen.

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