Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Inhalt:

Ehreninschriften

 

Ehreninschriften nennen den Namen des Geehrten und den Namen des Ehrenden. Sie sind häufig außerordentlich umfangreich gestaltet, da, dem Zweck der Ehrung entsprechend, sämtliche bis zum Zeitpunkt der Ehrung bekleideten Ehrenämter genannt werden können. Ehreninschriften sind somit eine wichtige Quelle für den cursus honorum (Ämterlaufbahn) und beinhalten den gesamten Werdegang einer Person, sowohl die hohen zivilen und militärischen Reichsämter von Senatoren und Rittern (Beispiel 5) als auch die lokalen städtischen Ehrenämter in den Provinzen. Handelt es sich bei dem Geehrten um einen Kaiser, so wird der Kaisername und die gesamte Kaisertitulatur genannt (Beispiel 4).

Für Ehreninschriften charakteristische Formeln sind:


D D

(decreto decurionum = auf Beschluß des Stadtrates; Beispiel 5)

L D D D

(locus datus decreto decurionum = der Platz wurde auf Beschluß des Stadtrates gestiftet)

P P

(pecunia publica = mit öffentlichen Mitteln)

C A/CVR AG

(curam agente = für die Ausführung sorgte...)

Als Beispiel einer aus Fragmenten zum Teil rekonstruierten Ehreninschrift aus Aventicum/Avenches siehe auch Sektion VI.

 

Beispiel 4: Ehreninschrift für Kaiser Claudius aus Mainz (CIL XIII 6797)

 

Beispiel 5: Ehreninschrift des Camillus aus Avenches (CIL XIII 5094)

 

Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Zusatzinformationen:

Ende dieses Seitenbereichs.