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Beispiel 4: Ehreninschrift für Kaiser Claudius aus Mainz (CIL XIII 6797)

Transskription:

Ti(berio) Claudio

Caesari Aug(usto)

Germanico

pont(ifici) max(imo) trib(unicia) pot(estate)

III imp(eratori) IIII p(atri) p(atriae) co(n)s(uli) III

cives Romani manti-

culari negotiatores

C(aio) Vibio Rufino leg(ato) pro pr(aetore)

Übersetzung:

Dem Tiberius Claudius Caesar Augustus, Inhaber des Siegerbeinamens Germanicus, dem obersten Priester, dem Vater des Vaterlandes, haben im 3. Jahr seiner tribunizischen Gewalt, als er zum 3. Mal Konsul war und zum 4. Mal zum Imperator ausgerufen wurde, die Kaufleute mit römischem Bürgerrecht, die mit Taschen/Geldbeuteln handeln, (dieses Denkmal errichtet), mit der Erlaubnis des Oberbefehlshabers (des obergermanischen Heeres) Gaius Vibius Rufinus.

Kommentar:

Diese Inschrift, die zu Ehren des römischen Kaisers Claudius (41-54 n.Chr.) gesetzt wurde, läßt sich auf Grund bestimmter Elemente der Kaisertitulatur eindeutig auf das Jahr 43 n.Chr. datieren. Sie belegt die Existenz von römischen Bürgern in Mogontiacum/Mainz, obwohl Mainz, im Gegensatz zur Colonia Claudia Ara Agrippinensium/Köln, nicht den Rechtsstatus einer Kolonie römischer Bürger besaß. Die Ehrung erfolgte vermutlich vor dem Hintergrund der besonderen Förderung und Bevorzugung wichtiger Zentren (Mainz, Köln) innerhalb der germanischen Heeresbezirke durch Claudius.

Die Inschrift gewährt ferner Einblicke in das Wirtschaftsleben des römischen Germaniens. Die Erwähnung besonderer Händlergruppen - wie hier der manticulari negotiatores - läßt auf eine differenzierte Sozialstruktur mit hochspezialisiertem Handel und Gewerbe schließen.

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