Die Behindertenvertrauensperson (BVP) ist Ansprechpartner für alle Arbeitnehmer:innen mit Behinderung. Da die BVP immer selber behindert ist, ist von einem besseren Verständnis für die Bedürfnisse der behinderten Kolleg:innen auszugehen.
Wie beim Betriebsrat gibt es auch bei den BVPs eine Trennung zwischen allgemeinem und wissenschaftlichem Personal. Die BVPs sind unabhängige Einzelorgane gemäß §22a Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG). Es gibt allerdings eine Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat sowie mit den Barrierefreiheitsbeauftragten der Universität Graz.
Zu den Aufgaben der BVP gehören u.a.
- Beratung und ggf. Intervention bei behinderungsbezogenen Problemen am Arbeitsplatz, z.B.
- Arbeitsplatzadaptierungen (z.B. technische Hilfsmittel)
- Barrierefreiheit
- Diskriminierung
- Aus- und Weiterbildung
- Allgemeinere Unterstützung behinderter Kolleg:innen, z.B.
- Beantragung eines Behindertenpasses
- Anträge für Individualförderungen
Kontakte
| +43 316 380 - 8531 Institut für Psychologie Sprechstunde nach Vereinbarung https://homepage.uni-graz.at/de/cord.hockemeyer/ |
| +43 316 380 - 7245 Institut für Operations und Information Systems Dienstag, 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr oder nach Vereinbarung |
Alois Pranger | +43 316 380 - 1864 Personalrecht und Koordination Mo.-Fr. 7:30 - 13:30 Uhr https://intranet.uni-graz.at/einheiten/850/services/Pages/Behindertenvertrauensperson.aspx |
| +43 316 380 - 2225 Zentrum Integriert Studieren nach Vereinbarung http://integriert-studieren.uni-graz.at/de/ |
| +43 316 380 - 2226 06803123387 Zentrum Integriert Studieren Werktags zw. 9:00-13:00 |