Das Urbar von 1513 (Cristan Feichter)
In seinem eigenen Urbar zitiert Feichter meins vatern seligen vrbar / welliches er von Ne´wen hat lassen beschreiben / dem thúem mesen ambt zúm gúeten (DMU 48v/6-9). Dieses ältere Urbar bildet die Basis, auf der Veit Feichter in den späten 1550-er Jahren seine Revision vornimmt (Das Brixner Dommesner-Urbar).
Auf 8 Pergamentblättern werden die abgabenpflichtigen Höfe und Grundstücke aufgelistet; weiters werden die Ansprüche des Dommesners für diverse Leistungen in knapper Form festgehalten. Da Cristan Feichter selbst nicht schreiben konnte, muss es sich um ein Diktat handeln. Der Schreiber wird vermutlich ein Geistlicher des Domstifts gewesen sein.
Edition in Vorbereitung
Andrea Hofmeister
Institut für GermanistikInstitut für Germanistik