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Textsorte 'Mesnerbuch'

Das Dommesnerbuch Veit Feichters gehört in den Bereich der kirchlichen Gebrauchsliteratur. Unter Liturgiewissenschaftlern ist diese volkssprachliche Form eines liturgischen Gebrauchstextes noch wenig bekannt. Eine feinere Einordnung nach texttypologischen Kriterien ist vorläufig noch nicht möglich und wäre Aufgabe der Gebrauchstextforschung. Ältere Sekundärliteratur bezeichnet den Brixner Kodex und ähnliche Texte zumeist als 'Mesner(pflicht)buch'.

In der Liturgie waren damals wie heute so genannte Direktorien bzw. Ordinarien in Gebrauch, das sind liturgische Regelwerke für Kleriker in lateinischer Sprache, die jährlich wechselnde Angaben für jede Diözese und jeden Orden enthalten. Diese bestehen gewöhnlich aus einem Kalender mit den regionalen Heiligen- und Sonderfesten und dem eigentlichen Anweisungsteil, in dem der Inhalt der verschiedenen Liturgiebücher für das Stundengebet und die Messe an jedem Tag des Jahres zusammengeführt wird. Die Notwendigkeit solcher Regelbücher erwächst aus dem Umstand, dass es infolge des beweglichen Termins des Osterfestes häufig zu Überschneidungen zwischen Terminen des Osterfestkreises und anderen, insbesondere regionalen Festen kommt, für welche Fälle die jeweilige Rangordnung festgelegt werden muss. Gesänge, Gebete und Lesungen werden im Direktorium nicht ausgeschrieben, sondern nur in Form von Initien angegeben; ihr vollständiger Wortlaut ist den einzelnen Breviarien, Missalien und Ritualien zu entnehmen. Die Bezeichnung ‘Rubrik’ rührt ursprünglich daher, dass zur leichteren Orientierung im Direktorium ‘stumme’ Sprech- und Handlungsanweisungen im Unterschied zu den vorzutragenden liturgischen Texten in Rot geschrieben sind; später wurde die Bezeichnung auf die Textsorte der Regelbücher an sich übertragen und bedeutet dann soviel wie ‘Anweisungen für den Gebrauch der liturgischen Texte u. den Vollzug der Zeremonien’.

Feichters Dommesnerbuch will in erster Linie Anleitungen zur Durchführung der liturgischen Riten aus der Sicht des Mesners für einen ebenfalls laikalen Amtsnachfolger liefern und ist daher im Gegensatz zu allen anderen liturgischen Schriften in deutscher Sprache abgefasst. Inhaltlich vereinigt es eine Mischung von vielerlei liturgischen Textsorten in sich. Die nicht vom Autor selbst stammende Bezeichnung Directorium wird dem Inhalt des Werkes insofern gerecht, als es sich tatsächlich um eine Art ‘Liber ordinarius’ handelt, dessen Ordnung vom liturgischen Jahreskreis bestimmt wird, auch wenn ein Direktorien sonst meist eigens vorangestellter General- oder Regionalkalender fehlt. Überhaupt besitzen seine Anweisungen nicht für ein bestimmtes Jahr Geltung, sondern sind aufgrund spezieller Zusatzhinweise beliebig übertragbar, so dass wir eine Art ‘ewiges’ Direktorium in Händen haben. Das im Titel synonym gesetzte Rubrica trifft den Inhalt insofern nicht exakt, als es dem Mesner nicht darum geht, die Auswahl und Reihenfolge der liturgischen Texte und Gesänge für jeden Tag festzulegen und in Form von Initien zu notieren – ganz zu schweigen vom ursprünglich wörtlich gemeinten Einsatz roter Tinte für die optische Trennung der Regieanweisungen von den schwarz geschriebenen liturgischen Texten. Vielmehr beschreibt Feichter, was der Kirchendiener in Ausübung seines Amtes auf Anordnung höherer und höchster klerikaler Instanzen zur jeweiligen liturgischen Handlung vorzubereiten und beizutragen hat, und wenn er Initien von liturgischen Texten anführt, so zu dem Zweck, die nötigen Stichworte für den Mesner zu liefern, die einen penibel geregelten Ablauf der Zeremonien ermöglichen. Doch sind die Anweisungen nicht auf die Vorgänge während der Gottesdienste beschränkt, sondern widmen vor allem den Vorbereitungen und Tätigkeiten ‘hinter der Kulisse’ vor und nach den liturgischen Feiern breiten Raum. Insofern könnte man dieses Buch eher als ‘paraliturgisches’ Schrifttum einstufen, das von der Perspektive des für einen genau abgesteckten Bereich zuständigen Mesners geprägt ist.

Priv.-Doz. Mag. Dr.phil.

Andrea Hofmeister

Institut für Germanistik

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(Vorzugsweise) online nach Vereinbarung

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