Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Inhalt:

Bauinschriften

 

Die wesentlichen Elemente einer typischen Bauinschrift sind der Name des Erbauers und ein Prädikat, das den Akt des Bauens oder Renovierens ausdrückt, zum Beispiel fecit (er hat errichtet; Beispiel 7) oder restituit (er hat wiederhergestellt; Beispiel 6). Weitere mögliche Angaben betreffen den Erbauer, die Art oder das Motiv des Baues, zum Beispiel wie bei den Weihinschriften IN H D D (in honorem domus divinae/zu Ehren des göttlichen Kaiserhauses) oder PRO SAL IMP (pro salute imperatoris/zum Heil des Kaisers) bzw. SALVTI AVGVSTAE (der Göttin des kaiserlichen Heils; Beispiel 7). Ebenso wird häufig die Gewährung eines Bauplatzes durch die Gemeinde erwähnt, oder es wird angegeben, ob der Bau aus öffentlichen oder privaten Mitteln (Beispiel 7) errichtet wurde. Die Meilensäulen (Beispiel 6) der großen Reichsstraßen schließlich, als deren Bauherr der römische Kaiser genannt wird, tragen als wesentlichstes Element die Angabe der Entfernung, entweder in römischen Meilen (1 Meile = 1,48 km) oder in gallischen Leugen (1 Leuge = 2,22 km), sowie zumeist des Ortes, von dem aus die Entfernung gerechnet wurde. Charkteristische Formeln für Bauinschriften sind:

L D D D

(locus datus decreto decurionum = der Platz wurde auf Beschluß des Stadtrates gestiftet)

LOC ADSIG

(loco adsignato = am zugewiesenen Ort [errichtet]; Beispiel 7)

P P

(pecunia publica = mit öffentlichen Mitteln)

DE SVO

(de suo = mit eigenen Mitteln; Beispiel 7)

M P

(milia passuum = Meilen; Beispiel 6)

L

(leugae = Leugen)

 

Beispiel 6: Meilenstein aus Isny, Kr. Ravensburg (CIL III 5987)

 

Beispiel 7: Bauinschrift aus Nida/Frankfurt-Heddernheim (4.N.104)

Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Zusatzinformationen:

Ende dieses Seitenbereichs.