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Die Wohnbedürfnisse älterer Menschen

Bericht des Arbeitskreises III

Heidemarie Neuhold

Vorbemerkung

Zielsetzung des Berichtes:

Auf Grund der Darstellung der Ist-Situation im Vergleich zur Wunsch-Situation bzw. der zu erwartenden Entwicklungen soll durch die erarbeiteten Forderungen der Politik eine Basis geboten werden, zeitgerecht zielführende Maßnahmen für die Zukunft zu beschließen.

Was dieser Bericht nicht ist:

Er ist keine wissenschaftliche Studie, sondern dokumentiert die Ergebnisse der einzelnen Arbeitskreissitzungen.

Es wurden allerdings etliche Studien und Forschungsberichte sowie statistisches Material als Informationsquelle und Ergänzung herangezogen.

Weiters wird darauf hingewiesen, daß im Rahmen des Internationalen Jahres der älteren Menschen vom Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie 7 Arbeitskreise eingerichtet wurden, um zu verschiedenen Themen die Grundlagen für längerfristige seniorenpolitische Programme zu erarbeiten. Der Arbeitskreis 6 befaßte sich mit dem Thema "Alter und Wohnen". Die Arbeitskreisleiterin hat an allen Arbeitssitzungen in Wien teilgenommen und die für die steirische Situation relevanten Aspekte und Vorschläge in diesen Bericht eingearbeitet.

Eine Vernetzung aller diesbezüglichen Aktivitäten wäre europa-, mindestens aber österreichweit sinnvoll und notwendig!

Einleitung

"Wohnbedingungen müssen daran orientiert sein, Menschen auch im Alter ein selbstbestimmtes Leben und ein nachhaltiges gesellschaftliches Engagement in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen." (1)

Mit der Zunahme der älteren Bevölkerung wird es notwendig werden, den Bestand an Wohnungen, die den Bedürfnissen älterer Menschen gerecht werden, zu erhöhen. Dabei ist dem Wunsch älterer Menschen nach eigenständiger Lebensführung, aber auch der Prävention vor Isolierung und der eingeschränkten Eigenmobilität Rechnung zu tragen. (2)

Derzeit leben rund 250.000 Menschen in der Steiermark, die das sechste Lebensjahrzehnt überschritten haben. Dies ist ca. ein Fünftel der steirischen Gesamtbevölkerung. Im Jahre 2030 werden fast 400.000 Personen, d.h. ein Drittel der Bevölkerung über 60 Jahre alt sein. (3)

Vor dem Hintergrund dieser demographischen Entwicklung ist auch das Thema Wohnen zu behandeln. Allerdings ist auch zu berücksichtigen, daß das Durchschnittsalter ebenfalls steigen wird und somit auch die Anzahl der Hochbetagten zunimmt und damit auch die Anzahl der ausgesprochenen Alterskrankheiten wie Demenz etc.

"Wohnentscheidungen wirken längerfristig und sind oft mit weitreichenden wirtschaftlichen Konsequenzen verbunden. Gerade auf diesem Gebiet sollte den Menschen Hilfe durch Beratung angeboten werden, die das jeweilige soziale Umfeld berücksichtigt und auf den Wandel der Lebensumstände bei zunehmendem Alter hinweist." (4)

Das Thema Wohnen kann jedoch nie isoliert betrachtet werden, sondern muß immer im Zusammenhang mit allen anderen Faktoren gesehen werden. Wohnen kann nicht nach einzelnen Altersgruppen getrennt werden oder sich auf eine Einzelwohnung beziehen, sondern muß auch das Wohnumfeld einbeziehen. Somit ist die Thematik für alle Generationen wichtig, und die Probleme sollten gemeinsam bearbeitet und gelöst werden.

Das Thema Wohnen kann speziell für ältere Menschen auch nicht von den Themen Finanzen und Pflege abgekoppelt werden.

Es wird auch zu berücksichtigen sein, daß die kommenden Generationen der "Senioren" sich wesentlich von der heute noch lebenden Vorkriegsgeneration unterscheiden werden: Mehr Selbständigkeit, bessere Ausbildung, höhere Ansprüche, mehr Mobilität (eigenes Auto), besserer und gewohnter Umgang mit der "Technik" etc. Dadurch ergeben sich künftig auch neue Anforderungen.

Das Bewußtsein, sein "Alter selbst zu gestalten" und dafür, so weit dies möglich ist, vorauszudenken und vorauszuplanen, ist demgegenüber derzeit kaum vorhanden. Dieses Thema wird verdrängt. Bewußtseinsbildung wäre erforderlich!

Erste Ansätze gibt es in jüngster Zeit zunehmend im Hinblick auf finanzielle Pensions-Eigenvorsorge, das Thema "Wohnen" ist bisher aus der öffentlichen Diskussion noch so gut wie ausgeklammert.

"Ältere Menschen sind nicht nur als Adressaten öffentlicher und privater Hilfsangebote und Fördermaßnahmen zu sehen. Sie sind auch zur Eigeninitiative aufgefordert." (5)

Die gegenseitige Abhängigkeit aller Lebensphasen muß auch beim Thema "Alter" in Betracht gezogen werden.

"Ein optimales Alter – in dem das menschliche Potential verwirklicht und den Jahren Leben gegeben wurde – kann nur erreicht werden, wenn in früheren Lebensphasen entsprechend Vorsorge getroffen wurde, damit später das physische, psychische, seelische und gesellschaftliche Wohlbefinden gesichert ist. Vorsorge in jeder Lebensphase schafft eine Basis, um den Herausforderungen der nächsten Lebensphase begegnen zu können. Um ein psychisch reifer Mensch zu werden, muß man alle Lebensphasen meistern können, erfolgreich mit den jeweiligen Verpflichtungen und Problemen fertig werden. Ein gut gelebtes Leben kann dann wieder für Sinn, Wohlergehen und Zufriedenheit in späteren Jahren sorgen, und diese Eigenschaften können mit den nachfolgenden Generationen geteilt werden. Die allgemein zunehmende Wahrscheinlichkeit, ein hohes Alter zu erreichen (Anmerkung: Ein heute geborenes Mädchen hat die Chance, hundert Jahre alt zu werden), sollte Entscheidungen in jüngeren Jahren beeinflussen, was oft auch der Fall ist. Erforderlich sind individuelles Selbstvertrauen und Weitblick, wobei die Gesellschaft viel dafür tun kann, den Rahmen für ein gutes Gedeihen dieser Tugenden zu schaffen." (6)

Zu diesen Rahmenbedingungen gehört auch das menschenwürdige Wohnen.

I. Wohnformen

Die Mehrheit der älteren Menschen (ca. 90%) wünscht sich, wenn es irgendwie geht, bis zum Lebensende in jenen Räumlichkeiten, in der Wohnung oder im Haus, bleiben zu können, die sie gewohnt ist. Auch manche Sozialhilfeverbände (u.a. Magistrat Graz und SVH Hartberg) stimmen, wenn sie Kostenzuschüsse geben müssen, erst dann einer Heimeinweisung zu, wenn ein Verbleib in der Wohnung trotz aller Hilfen der mobilen Dienste udgl. nicht mehr möglich ist.

1. Allgemeine Wohnformen

1.1 Altbauten

Unter diesen Begriff fallen auch die meisten Wohnungen, die bis Anfang der 90er Jahre errichtet wurden.

Ist-Situation: Im städtischen Bereich sind diese Wohnungen in den seltensten Fällen barrierefrei. Die Sanitärräume etc. entsprechen kaum den Erfordernissen älterer Menschen.

Da meist keine Lifte vorhanden sind, wird die Mobilität alter Menschen oft stark eingeschränkt, was gleichzeitig bedeutet, daß die Besuchseignung der Wohnung oft nicht gegeben ist, d.h., man kann von älteren Freunden nicht besucht werden.

Vielen Senioren ist nicht bewußt, daß eine Wohnung den Bedürfnissen dieser Lebensphase angepaßt werden muß, um die Selbständigkeit möglichst lange zu erhalten und vor allem Unfällen vorzubeugen.

Beratung für Wohnungsanpassung soll helfen, die Wohnung den Erfordernissen dieses "dritten" Lebensabschnittes entsprechend zu adaptieren. In Graz wird diese Beratung in der Bau- und Wohnberatung für Behinderte der Stadtbaudirektion und in der "Bunten Rampe", einer privaten Einrichtung, angeboten. Die Erfahrungen der beiden Beratungsstellen zeigen, daß Beratungen bei altersbedingten Wohnungsanpassungen bisher kaum und als präventive Maßnahme so gut wie überhaupt nicht in Anspruch genommen wurden.

Da die Notwendigkeit von Beratungen zur Wohnungsanpassung und die Durchführung von Anpassungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Erhalt oder der Förderung der selbständigen Lebensführung im Alter unbestritten ist, wurde in Deutschland im Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Modellprojektes "Wohnungsanpassung" der Ausbau des Angebotes von Beratungsstellen zur Wohnungsanpassung gefördert. Die über dieses Projekt erstellte Studie "Effektivität und Effizienz von Beratung zur Wohnungsanpassung" von Thomas Niepel, Projektgruppe Sozialökologische Forschung und Beratung, Universität Bielefeld, Fakultät für Pädagogik, weist die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit dieser Einrichtungen aus alten-, gesundheitspolitischer sowie ökonomischer Sicht nach.

Über die Wohnsituation der älteren ländlichen Bevölkerung ist wenig bekannt.

Bei der Beurteilung von Wohnstandards für Senioren, präventiven Maßnahmen und auch den entsprechenden Hilfestellungen für Pflege wie Mobile Dienste etc. wird von Fachleuten immer wieder auf die skandinavischen Länder als Vorbild hingewiesen, vor allem, daß vom Staat Leistungen für alte Menschen bezahlt werden.

Zur Zeit läuft ein vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten gefördertes Forschungsprojekt "Wohnungspolitiken in der Europäischen Union". Dabei wurde bereits festgestellt, daß in Dänemark die Errichtung von Wohnungen für ältere Menschen großzügiger gefördert wird als jene anderer Wohnungen. Auch wird die Wohnbeihilfe für diese Personen anders berechnet.

Exkurs: 1987 wurde in Dänemark ein Wohnungsgesetz für Senioren verabschiedet, welches die neue Seniorenpolitik berücksichtigt. Es soll jedem möglich sein, solange wie möglich in der eigenen Wohnung zu bleiben und auch als Senior das bisherige, gewohnte Leben fortzusetzen und den Alltag selbst zu planen. Seit 1988 werden Seniorenwohnungen in kleinen Einheiten inmitten der einzelnen Wohngebiete gebaut. Die Wohnungen bestehen aus zwei Zimmern, Küche, Bad und einer kleinen Grünfläche. Größe ca. 65 m². Das Pflegeangebot wird ausgebaut: es gibt Tag und Nacht auch in der eigenen Wohnung Hilfe. Seit 1988 wurde der traditionelle Pflegeheimbau, der bis dahin die einzige Möglichkeit für alte Menschen war, beendet. Das Ziel ist, daß es bis 2005 keine unzeitgemäßen Pflegeheime mehr gibt.

In Schweden dürfen, meiner Information nach, überhaupt keine Geschoßbauten ohne Lift errichtet werden.

Für viele gilt das skandinavische Sozialmodell und die Altersversorgung als vorbildlich. Allerdings muß berücksichtigt werden, daß dies durch einen relativ hohen Steuerdruck erkauft wird.

 

Forderungen an die öffentliche Hand:

  • Erstellung einer Studie über die Wohnsituation älterer Menschen in ländlichen Gebieten.
  • Erstellung einer Studie (Bestandsaufnahme und Bedarfserhebung), um in städtischen Bereichen die Anzahl der Wohnhäuser mit mehr als drei oberirdischen Geschossen zu erfassen und die Art der Hauszugänge und Stiegenhäuser festzustellen. Auf dieser Basis sollte ein Forderungskatalog erarbeitet werden, der die Grundlage für typisierte Aufstiegshilfen (Aufzüge, Treppenlifte udgl.) bietet.
  • In der Steiermark werden im Zuge der "umfassenden Sanierung" von der RA 14 Lifteinbauten unabhängig von einer Behinderung als präventive Maßnahme für die Bedürfnisse alter Menschen gefördert.
  • Lifteinbauten ohne umfassende Sanierung und Maßnahmen für barrierefreie Wohnungsanpassung sind nicht nur bei bereits vorhandenen Behinderungen, sondern schon als präventive Maßnahme zu fördern.
  • Wie zusätzliche Wärmedämmung und sonstige energiesparende Maßnahmen gefördert werden, um die Ressourcen der Umwelt zu schonen, so sollten auch die "körperlichen Ressourcen" einen Wert darstellen und zu Einsparungen durch spätere und geringere Pflegegeldzahlungen führen.
  • Es ist besonders auch darauf zu achten, daß durch Renovierungen und dergleichen die Mieten nicht um ein Vielfaches steigen, da ältere Menschen oft schon jahrzehntelang in einer Wohnung wohnen und diese und die gewohnte Umgebung nur ungern wechseln (Forderung des Pensionistenverbandes). Die Beibehaltung der seit 1.1.1999 eingeführten "Allgemeinen Wohnbeihilfe" scheint hier ein guter Weg zu sein.
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Bewußtseinsbildung für die Eigenverantwortlichkeit, und zwar nicht nur speziell für Senioren.
  • "Zu Eigenverantwortung und privater Risikovorsorge für das Alter auch bereits in jüngeren Jahren zu motivieren ist eine politische Aufgabe" (7) und wäre im Sinne der Solidarität zwischen den Generationen sehr wichtig.
  • Förderung und Ausbau von Beratungstellen für Wohnungsanpassung.
  • "Der ökonomische Nutzen von Beratung zur Wohnungsanpassung läßt sich sowohl im volkswirtschaftlichen Bereich als auch bei spezifischen Kostenträgern (Sozialhilfeträgern etc.) nachweisen. Beratung zur Wohnungsanpassung leistet einen Beitrag zur Kostendämpfung im Bereich der Ausgaben für Hilfe- und Pflegebedürftige sowie im Bereich der Ausgaben für die gesundheitliche stationäre und ambulante Behandlung älterer Patienten. Dieser Beitrag wird erreicht, indem der Einsatz ambulanter Dienste reduziert oder überflüssig wird, indem stationäre Unterbringungen in Alten(pflege)heimen vermieden oder hinausgezögert werden, indem Unfälle und Krankenhausaufenthalte zum Teil vermieden werden können. Neben dem ökonomischen Nutzen für spezifische Kostenträger führt Beratung zur Wohnungsanpassung auch zu Einsparungen bei den Ausgaben privater Haushalte für Hilfe und Pflege. Hier verdeutlicht sich der gesamtgesellschaftliche Nutzen." (8)
  • Förderung und Unterstützung für die Schaffung von privaten Initiativen wie z.B. "Wohnungstauschbörse" oder "Umzugmanagement", damit es älteren Menschen leichter gemacht wird, bei Erfordernis die Wohnung zu wechseln (z.B.: wenn die Wohnung zu groß ist, die Stiegen zu höhergelegenen Wohnungen ohne Lift nicht mehr bewältigt werden etc.). Ein möglicher Wohnungstausch wäre auch eine Hilfe für jüngere Familien, da größere Wohnungen frei würden.
  • Änderung der Gewerbeordnung: Schaffung von "Allround"-Handwerkern, die einfache Adaptierungsarbeiten jeder Art durchführen dürfen (Arbeiten, die auch geschickte Laien in der Regel selbst ausführen).
  • Denkbar wäre auch ein Angebot einfacher Handwerksleistungen durch die jeweils zuständigen Mitarbeiter von Gesundheits- und Sozialsprengeln.

Forderungen an die Versicherungsanstalten:
(teilweise gelten diese Forderungen auch für die öffentliche Hand)

  • Öffentlichkeitsarbeit zur Bewußtseinsbildung für die Eigenverantwortlichkeit und zwar nicht nur speziell für Senioren.
  • Auf Grund von Studien des Institutes SICHER LEBEN (Institut für Sicherheit in Haushalt und Freizeit) ergibt sich, daß die meisten Unfälle älterer Menschen infolge von Mängeln in der Wohnung oder deren Umgebung passieren. Die Verletzungen sind meist viel schwerer als bei jüngeren Menschen, die erforderliche stationäre Behandlung dauert wesentlich länger. (9) Verstärkte Aufklärungsarbeit wäre in diesem Bereich unbedingt erforderlich.
  • Förderung und Ausbau von Beratungsstellen für Wohnungsanpassung (Begründung siehe bei der Forderung an die öffentliche Hand)
  • Zur Unterstützung der "Hilfe zur Selbsthilfe" sollte in Krankenhäusern und Rehabilitationszentren Informationsmaterial über Möglichkeiten der Wohnungsanpassung bzw. der Wohnungsadaptierung und über Hilfsgeräte für zu Hause aufliegen samt Hinweisen auf Beratungsstellen o.ä. Die Einrichtung eines Beratungsdienstes wäre sinnvoll.
  • Schaffung einer Hilfsmittelzentrale, die nicht nur Auskünfte über Hilfsmittel geben kann, sondern auch informiert, wo Geräte ausgeborgt werden können, oder selbst über ein gewisses Lager an bestimmten Hilfsmitteln verfügt.
  • Weiters wäre auch eine "Hilfsmittelbewertung" erforderlich, die über reine Auflistung von Hilfsmitteln hinausgeht und sowohl informellen, professionellen HelferInnen, BeraterInnen als auch EndverbraucherInnen einen besseren Überblick und Einblick verschafft, um nicht wie derzeit ausschließlich von Herstellerinformationen oder Erfahrungsaustausch abhängig zu sein.
  • Die "Bunte Rampe" in Graz bietet dies als private Einrichtung im kleinen Umfang bereits an. Die primäre Ansprechgruppe sind allerdings junge Behinderte. Es wäre sinnvoll, diese bereits vorhandene Stelle zu einer Zentrale für die Steiermark auszubauen mit regionalem Verteiler und Informationsstellen. Eine Kooperation zwischen Land, Versicherungsanstalten und Sozialhilfeverbänden wäre dafür aber Voraussetzung.
  • Das Produkthaftungsgesetz und das Medizinproduktegesetz erschweren bzw. verhindern, daß Orthopädiehandlungen Hilfsmittel verleihen können. Eine Änderung wäre zu überprüfen.
  • Information und Schulung des Personals der Mobilen Dienste zu den Themen "Sicherheit zu Hause", "Möglichkeiten der Wohnungsanpassung bzw. -adaptierung" und "Hilfsgeräte", um bei kleineren Problemen mit Rat zu helfen und Informationen über zuständige Beratungsstellen geben zu können.

Forderungen an die Seniorenverbände:

  • Bewußtseinsbildung für die Eigenverantwortlichkeit der Selbständigkeit im Alter durch Vorträge, Seminar, Broschüren, Wanderausstellungen udgl.

1.2 Neubauten/Geschoßwohnbau

Ist-Situation: In den letzten Jahren und Jahrzehnten wurde meist für einzelne Gruppen gebaut, ohne "Durchmischung" in den Siedlungen, ohne Integration von "Randgruppen". Es wurden und werden Wohnanlagen für junge Familien gebaut, die dann alle gemeinsam alt werden. Für alte Menschen sind eigene Wohnformen und Heime in anderen Gegenden vorgesehen, für Studenten werden ebenfalls separate Unterkünfte gebaut usw.

Generationen-Mix wird selten angestrebt oder geplant und entsteht bestenfalls zufällig. Wie Gespräche mit einer Wohnbaugenossenschaft ergaben, scheint unsere Gesellschaft auf den Versuch "Randgruppen" zu integrieren, negativ zu reagieren. Wohnungen für alte Menschen, psychisch Kranke, Behinderte etc. in einer Wohnanlage können der Grund dafür sein, daß die übrigen Wohneinheiten schwerer zu verkaufen oder zu vermieten sind.

Auch der Versuch, Wohnungen für zwei Generationen (Eltern und Kinder) in ein und derselben Siedlung anzubieten, d.h. Wohnen in der Nähe, aber doch auf Distanz, wurde nur in geringem Maß angenommen.

Alte und behinderte Menschen können meist nur in eigens dafür baulich adaptierte Wohnungen einziehen, vor allem weil bei den derzeit üblichen Gebäudehöhen (max. 4 Geschosse = 3 Obergeschosse) gesetzlich kein Lift erforderlich ist.

Bei geförderten Wohnbauten müssen in der Steiermark die einzelnen Wohnungen nach ÖNORM B 1600 alten- und behindertengerecht adaptierbar sein.

Erdgeschoßwohnungen und bei Wohnhäusern mit Aufzügen müssen auch die Wohnungen der oberen Geschosse (auch nach dem Steiermärkischen Baugesetz) stufenlos erreichbar sein.

Die Möglichkeit, einen späteren Lifteinbau planerisch vorzusehen, ist seit Mai 1998 für geförderte Wohnbauten vorgeschrieben.

Die allgemein bei Neubauten üblichen Gipskarton-Ständerwände machen die nachträgliche Montage von einfachen Hilfen wie z.B. Haltegriffen unmöglich, da nach dem derzeitigen Stand der Technik dafür eine doppelte Beplankung oder eine spezielle, bei der Errichtung bereits vorzufixierende Unterkonstruktion erforderlich ist.

Auch die moderne Technik kann für die Erhaltung der Selbständigkeit im Alter eine große Hilfe sein. Bei den meisten Wohnbauten wird die Elektro-Installationstechnik noch traditionell geplant und ausgeführt, so daß eine spätere Nachrüstung mit intelligenten Gebäudesystemtechniken ohne großen Aufwand nicht möglich ist.

Definition von anpaßbarem Wohnbau: Anpaßbarer Wohnungsbau bedeutet, bei Neubauten oder Umbauten Wohnraum zu schaffen, der zwar nicht auf Vorrat angepaßt und für Behinderte vorgesehen ist, sondern so entworfen ist, daß eine nachträgliche Anpassung ohne großen Aufwand und dadurch verhältnismäßig kostengünstig durchführbar ist. (Niederländischer Rat für das Wohnungswesen, 1989).

Eine Wohnung gilt als besuchsgeeignet, wenn ein behinderter Mensch problemlos zur Haustüre hereinkommt, unter geringstem Aufwand das Wohnzimmer erreichen kann und eventuell mit etwas Hilfe auch die Toilette benutzen kann. (Niederländischer Rat für das Wohnungswesen, 1989).

Aus der Sicht von Rettung und Notärzten kommt es auf Grund schlecht sichtbarer Hausnummern und Namensschilder oder unübersichtlich aufgeschlossener Wohnanlagen oft zu wertvollen Zeitverlusten. Ein Handicap für Rettungstransporte können auch ungünstig proportionierte Stiegenhäuser und zu kleine Lifte sein.

Die österreichischen Baugesetze sind in bezug auf barrierefreie Gestaltung baulicher Anlagen nicht einheitlich. In einzelnen Bundesländern gehen die Bestimmungen über das Steiermärkische Baugesetz 1995 hinaus. (10)

Forderungen:

  • Bei zukünftigen Wohnbauten soll ein Generationenmix angestrebt werden.
  • Bei Wohnanlagen mit Eigentumswohnungen sollte auch eine gewisse Anzahl von Mietwohnungen vorgesehen werden, um eine altersmäßige Durchmischung gegebenenfalls dadurch beeinflussen zu können. Mehrgenerationenwohnen!
  • Den folgenden Forderungen bezüglich der geplanten Novelle des Steiermärkischen Baugesetzes 1995, ausgearbeitet von der Abt. 10 der Stadtbaudirektion Graz, Bau- und Wohnberatung für Behinderte, schließt sich der Arbeitskreis vollinhaltlich an:
  • zu § 68 (Wohnungen) wäre hinzuzufügen:
  • Bei Wohngebäuden sind Wohnungen so zu planen und auszuführen, daß sie gegebenenfalls mit minimalem Aufwand für die Benützung durch behinderte Menschen ausgestaltet werden können (barrierefreier, anpaßbarer Wohnbau).
  • § 54 (Aufzüge und Rolltreppen), Abs. 1 sollte abgeändert werden:
  • Bei Wohngebäuden mit mehr als drei oberirdischen Geschossen ...
  • Anmerkung: Dieser Änderungsvorschlag zum Baugesetz wurde im Mai 1998 beim Wohnbautisch als neue Auflage für den geförderten Geschoßwohnbau bzw. als dringende Empfehlung für Wohnbauscheck-Vorhaben mit folgendem Wortlaut: "Bei mehr als drei Vollgeschoßen über dem Erdboden (bei Tiefgaragen mehr als zwei Vollgeschoßen) ist die spätere Einbaumöglichkeit eines Liftes nachzuweisen" einstimmig beschlossen.
  • Desgleichen sollte für interne Wohnungs- bzw. Einfamilienhaustreppen vorgeschrieben werden, daß diese grundsätzlich für den Einbau eines Treppenliftes geeignet sein müssen.
  • Bewußtseinsbildung bei Bauplanern und Installationsprojektanten über die Anforderungen für ein möglichst selbständiges Wohnen im Alter.
  • Erstellung eines Anforderungskataloges aus der Sicht der Nutzer, der Wohnberater, der Mobilen Dienste, Rettung etc.
  • Verankerung bestimmter Forderungen speziell für den Wohnbau in den einzelnen Önormen (z.B. Hausnummerntafeln und Namensschilder bei Klingelanlagen müssen gut sichtbar und so beleuchtet sein, daß sie auch in der Dunkelheit gut lesbar sind. Verstärker bei Sprechanlagen in lauten, verkehrsreichen Gebieten. Lage der Heizkörperventile im Griffbereich etc.).
  • Bei Neu- und Umbauten in Sanitärräumen, Vorräumen und Gängen wären an den erforderlichen Stellen Unterkonstruktionen u.dgl. für mögliche spätere Griffmontage vorzusehen. (Lage der Verstärkungen ist planlich festzuhalten und dem Wohnungsnutzer auszuhändigen!)
  • Die Elektro-Installationstechnik ist so zu planen, daß eine spätere Nachrüstung mit intelligenten Gebäudesystemtechniken u.dgl. (Ausnutzung der technischen Möglichkeiten des Computers wie BUS-System udgl.) ohne großen Aufwand möglich ist.

1.3 Sonderform Eigentumswohnung

Ist-Situation: Bei Wohnanlagen mit Eigentumswohnungen (vielfach mit im Laufe der Zeit sich ergebendem hohem Anteil an vermieteten Wohneinheiten) scheitern altersgerechte Adaptierungsmaßnahmen außerhalb der Wohnung wie z.B. Lifteinbau, zweiter Handlauf, Rampen etc. oft an der laut Wohnungseigentumsgesetz erforderlichen Mehrheitszustimmung.

Die Ablehnung von Lifteinbauten wird oft mit den hohen Betriebskosten der Anlage begründet.

Forderungen an die öffentliche Hand:

  • Einbringung eines Antrages auf Überprüfung einer möglichen Änderung des Wohnungseigentumgesetzes durch die Bundesregierung und Erarbeitung eines Gesetzesentwurfes, der eine gerechte Lösung herbeiführt.
  • Überprüfung des Argumentes der hohen Betriebskosten, Ermittlung der Ursachen und Überlegungen für Kosteneinsparungen.

Anmerkung: Barrierefreie Adaptionen sind nicht nur eine "Investition" für ältere Menschen, sondern diese Maßnahmen sind auch für jüngere Menschen eine Hilfe (für Mütter oder Väter mit Kindern, nach Sportunfällen, etc.).

2. Spezielle Wohnformen

2.1 Altenheim, Seniorenheim, Seniorenresidenz, Pflegeheim udgl.

Ist-Situation: Das Image des Seniorenheimes ist schlecht. Für die meisten Menschen ist es ein Schreckgespenst. Ob dies gerechtfertigt ist oder nicht, wurde nicht untersucht.

Heime sollen so gestaltet werden, daß sie wohnlich sind. Eigene Möbel, Teppiche und Bilder im Zimmer geben den Bewohnern eher das Gefühl, zu Hause zu sein. Für viele wäre es eine große psychische Hilfe, wenn sie ihr Haustier ins Heim mitnehmen könnten. In einigen steirischen Heimen besteht bereits diese Möglichkeit.

In den meisten Seniorenheimen wird unterschieden zwischen Menschen, die sich noch teilweise selbständig versorgen können, und wirklichen Pflegefällen. Da dies meist unterschiedliche Abteilungen sind, wird der alte Mensch im Heim selbst meist einmal oder bei Änderung des Gesundheitszustandes sogar öfters "übersiedelt".

In Neubauten oder zu Heimen umgestalteten Altbauten kommt es immer wieder vor, daß die Baulichkeiten in der Praxis nicht dem Bedarf der Nutzer (Personal und Bewohner) entsprechen.

Wie die Studie von Dozent Dr. Walzl in diesem Band aufzeigt, wird mit steigender Lebenserwartung künftig der Prozentsatz der dementen älteren Menschen stark ansteigen. Dem sollte bei Bedarfs- und Entwicklungsplänen Rechnung getragen werden.

Im Ausland gibt es bereits Modelle, die auch verwirrten Menschen und Personen mit Demenz Selbständigkeit in bestimmtem Rahmen ermöglichen – mit all den damit verbundenen Risiken. (11)

Das derzeit bestehende Pflegeheimgesetz läßt keine Möglichkeiten zu, ein solches Modell zu realisieren.

Forderungen:

  • Heimbewohneranwaltschaft und Pflegepersonal sind bei Um- und Neubauten unbedingt einzubeziehen, und zwar bereits in der Vorbereitungs- bzw. Wettbewerbsphase.
  • Bei Neubauten muß eine möglichst flexible Planung erfolgen, um die Nutzung der zukünftigen Entwicklung leicht anpassen zu können.
  • Die Organisation der Seniorenheime hat in die Richtung zu erfolgen, daß bei Änderung des Pflegebedarfs, eine Übersiedlung in eine andere "Abteilung" vermieden wird.
  • Erstellung von Bedarfsentwicklungsplänen in den einzelnen Gemeinden und Städten für bestimmte Wohnformen und den Pflegebedarf.
  • Mit der Einführung des Pflegegeldes 1993 wurden die einzelnen Bundesländer verpflichtet, Bedarfs- und Entwicklungspläne zur Pflegevorsorge (BEP) zu erstellen. Voraussichtlich wird der Bedarf an Intensivpflegeeinrichtungen und Einrichtungen für betreutes Wohnen in der eigenen Wohnung steigen, während der Bedarf an traditionellen Seniorenwohnhäusern zurückgehen wird.
    Anmerkung: Gespräche beim Arbeitskreis "Alter und Wohnen" in Wien lassen darauf schließen, daß in Oberösterreich für die zukünftige Entwicklung ein klares Konzept erarbeitet wurde und bereits die Grundlage für die laufende seniorenpolitische Arbeit bildet.
  • Die Gesetzgebung muß in solcher Art erfolgen, daß innovative Entwicklungen und Modellprojekte nicht verhindert werden.

2.2 Betreutes Wohnen

Es wird selbständiges Wohnen in einer vollständig abgeschlossenen, barrierefreien Wohnung angeboten und zusätzlich ein bestimmtes Maß an individuell notwendiger Betreuung – je nach Erfordernis. Die Selbständigkeit soll möglichst lange erhalten bleiben und trotzdem die Sicherheit geboten werden, daß Hilfe bei Bedarf angefordert werden kann. Wohnen und Betreuung wird entkoppelt!

Meist gibt es Kommunikationsräume oder andere Gemeinschaftseinrichtungen.

Varianten des "Betreuten Wohnens" sind im "Zweiten Deutschen Altenbericht" beschrieben (12) und können als Anregung für neue Formen dienen.

In Graz gibt es bereits "Betreutes Wohnen".

2.3 Wohnen für Hilfe

Die Idee: Ältere Personen mit einer großen Wohnung oder einem Haus stellen Studenten oder Studentinnen Wohnmöglichkeit zur Verfügung. Die jungen Leute haben die Möglichkeit, die Miete ganz oder teilweise mit Hilfeleistungen abzugelten.

Dies ist ein innovatives Projekt in Graz, dessen Idee aus der Schwesterstadt Darmstadt stammt und auch zur Begegnung der Generationen beiträgt.

 

2.4 Altenwohngemeinschaft oder "Gemeinsames Wohnen im Alter"

Das Konzept sieht vor, daß drei bis maximal zehn Personen eine große Wohnung oder ein Haus gemeinsam bewohnen, wo jeder seinen Privatbereich mit Wohn-Schlafzimmer, Sanitäreinheit und Miniküche zur Verfügung hat. Die übrigen Räume wie Wohnzimmer, Küche oder Wohnküche, Gästezimmer, Vorraum, Wasch- und Trockenraum, anteiliger Garten etc. sollen gemeinsam genutzt werden. Gegenseitige Hilfe könnte Fremdhilfe teilweise ersetzen. Bei größerem Hilfebedarf sollen Mobile Dienste einspringen. Eine solche Altenwohngemeinschaft könnte in jede Wohnanlage eingegliedert werden. Damit soll verhindert werden, daß sich Altenghettos bilden.

In Graz wird derzeit in Privatinitiative (SBZ St. Leonhard) versucht, eine Altenwohngemeinschaft zu initiieren.

2.5 Betreutes Wohnen am Bauernhof für ältere Menschen oder "Familiäre Wohnbetreuung"

Das innovative Wohn- und Betreuungsmodell für ältere Menschen im ländlichen Raum ist ein neuer Weg, älteren Menschen in ihrem gewohnten Wohnumfeld Betreuung oder betreutes Wohnen anzubieten oder auch für Personen aus der Stadt, die eine Lebens- und Wohnform bzw. Betreuungsform am Bauernhof bevorzugen. Gleichzeitig bietet dieses Modell sozial engagierten Bäuerinnen eine Einkommensalternative.

Es gibt verschiedene Angebotsformen:

1. Mit Angeboten von Hauswirtschaftsdiensten
  a) mit zeitweisem Wohnen und/oder Aufenthalt am Bauernhof
    * Seniorenurlaub am Bauernhof
    * Mittagstisch
    * Altenclub/Altentreff
    * Altentagesstätte
    * Urlaub vom Altenheim
  b) mit Hauptwohnsitz/Dauerwohnsitz auf dem Bauernhof
    * „Betreutes Wohnen“
    * „Share a Home“ (Wohnen und Management)
2. Mit Angeboten von Hauswirtschafts-, Betreuungs- und Pflegediensten am Bauernhof
  a) mit zeitweisem Wohnen und/oder Aufenthalt auf dem Bauernhof
    * Kurzzeitpflege
    * Altentagesstätte
  b) mit Hauptwohnsitz/Dauerwohnen auf dem Bauernhof
    * „Betreutes Wohnen“
    * Pflegeheim am Bauernhof
3. Die familiäre Wohnbetreuung vor Ort: Alte Menschen werden in ihrer eigenen Wohnung betreut.

Diese Modelle wurden vom Österreichischen Kuratorium für Landtechnik und -entwicklung entwickelt. In Oberösterreich und Kärnten wurden bereits Projekte realisiert. (13)

Forderungen:

  • Förderung und Unterstützung von innovativen, privaten Initiativen.
  • Rechtliche Hilfestellung besonders bei Projekten, die auf generationenübergreifende oder ehrenamtliche bzw. nachbarschaftliche Hilfe aufgebaut sind, da es oft gesetzliche oder versicherungstechnische Graubereiche gibt.

II. Sonstige, nicht behandelte Situationen

Die Themen "Pflegebedürftige alte Behinderte, die nie in einem Heim waren, da sie von der Familie gepflegt wurden, wo aber die Eltern selbst pflegebedürftig werden oder sterben", "Alte Menschen in Behindertenheimen", "Alte obdachlose Menschen", "Ältere Migranten und Flüchtlinge" wurden im Arbeitskreis nicht behandelt. (Siehe dazu die Studie von Engelke/Kerschbaumer in diesem Band.)

III. Zusammenfassung Wohnformen

Ein einheitliches Wohnbedürfnis älterer Menschen gibt es nicht. Unterschiedliche Wohnformen mit der Möglichkeit, diese selbst auszuwählen, sollen vorhanden sein.

Dazu bedarf es einer ausreichenden und umfassenden Information über Vor- und Nachteile der einzelnen Wohnformen.

Forderungen:

  • Erstellung eines "Beratungsführers", der die einzelnen Wohnformen gegenüberstellt und gleichzeitig über Förderungen, Beratungseinrichtungen, Leistungsträger etc. informiert.
  • Das Thema "Alter" ist so komplex, daß es nicht aus der Sicht eines Fachbereiches allein gesehen werden kann. Es muß zu einer interdisziplinären, überparteilichen Zusammenarbeit kommen, und dies ist möglichst mit allen anderen Bundesländern zu vernetzen.
    Es gibt derzeit viele, jedoch offensichtlich unkoordinierte und damit für den betroffenen Nichtfachmann schwer erkennbare und zugängliche Einzelinitiativen und Einzelbroschüren von diversen Behörden und Institutionen, oft auch unter nicht spezifischen Titeln wie z.B. "Steirisches Familien-Service", (Information zur Sicherheit der ganzen Familie, herausgegeben von der Landesamtsdirektion, Referat "Frau – Familie – Gesellschaft", Feber 99 udgl.)

Anmerkung: Es stellt sich auch die Frage, ob das eben vom Magistrat Graz, Zivilschutzreferat, aufgelegte Informationsblatt "Sicherheit für Senioren" notwendig war oder ob die Verbreitung der wesentlich übersichtlicheren Broschüre "Sicherheit zu Hause" des Institutes SICHER LEBEN, die auch die Grundlage für das Informationsblatt gebildet hat, nicht kostengünstiger gewesen wäre.

IV. Wohnumfeld, Mobilität und Verkehr

Das Wohnumfeld ist Lebensraum für Menschen aller Altersstufen!

Selbständigkeit beim Wohnen bezieht die Wohnumgebung und in weiterer Folge auch den Verkehr mit ein, der Mobilität in einem größeren Rahmen erst ermöglicht.

Ist-Situation: Fehlende Handläufe und Haltegriffe, hohe Gehsteigkanten, zu wenig Sitzgelegenheiten, keine Lifte, zu kurze Querungszeiten bei Ampelanlagen, zu wenig Niederflurverkehrsmittel, nur bedingt barrierefreie Zugänge zu Ämtern, Kinos, Lokalitäten etc. hindern viele ältere Menschen, den öffentlichen Raum ohne fremde Hilfe zu nutzen, und sie müssen somit oft "notgedrungen" ihr gewohntes Leben einschränken.

Auf Grund nicht altengerechter Zugänge zu Arztpraxen und oft fehlender Infrastruktur wie Nahversorgung, Banken, etc. sind viele ältere Menschen, früher als normal erforderlich, auf fremde Hilfe angewiesen.

Von Architekten, Sozialarbeitern etc. werden in größeren Wohnanlagen immer wieder Gemeinschaftsräume gefordert und eingeplant. In der Praxis werden diese Räumlichkeiten jedoch wenig genutzt, am ehesten noch von Familien mit Kindern, aber von älteren Menschen kaum. Es wäre zu untersuchen, wie weit fehlende Eigeninitiative und mangelndes Nachbarschaftsverständnis der Grund dafür sind.

Nachbarschaft gehört ebenfalls zum Thema Wohnumfeld. Nachbarschaftliche Beziehungen sind heute leider nicht mehr allzuoft üblich. Zeitmangel und zunehmende Individualität lassen dafür nicht viel Spielraum. Praktizierte Nachbarschaftshilfe wäre neben dem sozialen Aspekt eine Möglichkeit, bezahlte Fremdhilfe einzusparen.

Nicht übersehen soll aber der Umstand werden, daß oft "krankhaftes" Mißtrauen älterer Menschen gegenüber anderen diese Hilfe erschwert. Abzuklären wäre auch die rechtliche Situation, wenn im Rahmen von Nachbarschaftshilfe ein Unfall u.dgl. passiert.

Anmerkung: Fehlende Serviceleistungen bei der ÖBB oder den Landesbahnen machen älteren Menschen das selbständige Erreichen entfernterer Ziele sehr schwer oder unmöglich.

Für heute Fünfzigjährige ist das Auto aus dem Alltagsleben kaum mehr wegzudenken und ein wichtiges Instrument der Flexibilität und Mobilität. Auch das Fahrrad ist nicht mehr ein Privileg der Jungen. Bei neugebauten Seniorenheimen wird diesem Umstand viel zu wenig Rechnung getragen.

Die oft gestellte Frage, bis zu welchem Alter es sinnvoll ist, mit Auto oder Fahrrad auf öffentlichen Straßen unterwegs zu sein, gehört in den Bereich der Eigenverantwortlichkeit, wobei beratende Begleitung wünschenswert wäre.

Forderungen:

  • Vorsorge für ausreichende Park- und Garagierungsmöglichkeiten bei Seniorenheimen und/oder Schaffung von Car-Sharing insbesondere in größeren Wohnanlagen, um den Bedarf an eigenen Pkws zu reduzieren.
  • Entschärfung der Parkplatzsituation in Wohnbereichen durch Schaffung eines sinnvollen Park & Ride-Systems rund um städtische Gebiete.
  • Rasche Anschaffung von mehr öffentlichen Niederflurverkehrsmitteln.
  • Haltegriffe bei überdachten Haltestellen.
  • Erforderliche Änderungen in der Infrastruktur sowie die Situation des öffentlichen sowie privaten Verkehrs in ländlichen Gebieten sollten untersucht und Wege zu deren Verbesserung erarbeitet werden.
  • Rasche barrierefreie Adaptierung aller öffentlichen Gebäude (bereits im Gange).
  • Die Wirtschaft ist aufgefordert, der fehlenden Nahversorgung mit Initiativen gegenzusteuern, z.B. "rollende" Geschäfte o.ä.
    In Selbstbedienungsgeschäften sollte die Ware so eingeordnet werden, daß ein älterer Mensch sie ohne "Turnübungen" entnehmen kann.

Anmerkung: Viele verpackte Waren, vor allem Nahrungsmittel, sind für Kinder und ältere Menschen nicht oder nur sehr schwer zu öffnen, die Angaben auf den Packungen nicht leserlich und die Packungsgrößen nicht auf Kleinverbraucher abgestimmt.

Zusammenfassend kann gesagt werden, daß das Thema "Alter" mit allen seinen Facetten sehr vielschichtig ist und es der Mitarbeit und des Engagements vieler bedarf, um zukunftsweisende Lösungen zu finden und zu verwirklichen. Es bedarf der Zusammenarbeit der Generationen, und die derzeit viel zitierte Solidarität ist von immenser Wichtigkeit. (14) Der Weg dorthin bedeutet aber noch eine umfassende Problembewußtseinsbildung und einen Lernprozeß für alle gesellschaftlichen Gruppen und Betroffenen, der möglichst bald einsetzen muß!

1 Ausschnitt aus dem Vorwort zum zweiten deutschen Altenbericht „Wohnen im Alter“ von der Bundesministerin Claudia Nolte, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bonn 1998 (= Vorwort Nolte).
2 aus „Alter und Wohnen“ der „Wiener Deklaration“ der Internationalen Fachkonferenz: Altern in Europa – Generationensolidarität eine Basis des sozialen Zusammenhalts (November 1998).
3 Statistische Nachrichten 9/1998.
4 Vorwort Nolte.
5 Zweiter deutscher Altenbericht, Wohnen im Alter, Seite V.
6 aus Kapitel I der „Strategien für eine Gesellschaft für alle Lebensalter“, eine globale Diskussion für das Internationale Jahr der älteren Menschen, verfaßt von der American Association of Retired Persons (AARP).
7 Zweiter deutscher Altenbericht, Wohnen im Alter, Seite X.
8 Auszüge aus der Schlußbetrachtung der Studie „Effektivität und Effizienz von Beratung zur Wohnungsanpassung“ von Thomas Niepel, Projektgruppe Sozialökologische Forschung und Beratung, Universität Bielefeld, Fakultät für Pädagogik, Seite 205f.
9 Siehe „Unfälle älterer Menschen in Wien: Psychosoziale, physische und technische Risikofaktoren“ – eine Studie des Institutes SICHER LEBEN von Walter Rehberg.
10 Frau DI Hohenester von der Bau- und Wohnberatung für Behinderte in der Stadtbaudirektion Graz verfaßte eine diesbezügliche Auflistung.
11 Siehe „Alternativen zum Heim“ – Die „Groupe Saumon“ und Innovative Projekte aus Europa – von Kai Leichsenring, BMfAGuS, Wien 1998.
12 Seite 112ff.
13 Beratungsbroschüren sind über das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft erhältlich.
14 Zum Beispiel sei der informative Bericht über die Arbeit von Schülerinnen und Schülern der Lehranstalt für Frauenberufe, Wielandgasse, im Seniorenwohnhaus Scheidtenbergergasse im Rahmen des Projektes „Generationen im Umgang miteinander“ erwähnt, welcher im Seniorenbüro der Stadt Graz eingesehen werden kann.

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