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Die Partizipation Älterer in gesellschaftlichen Prozessen

Bericht des Arbeitskreises IV

Rosemarie Kurz

Die Arbeitsgruppe zeigte ein differenziertes gesellschaftliches Meinungsspektrum. Ältere Frauen und Männer, Funktionäre von Seniorenorganisationen, die im Vorfeld der politischen Parteien arbeiten, WissenschaftlerInnen und VertreterInnen von Gesundheitsorganisationen erarbeiteten im Rahmen des Arbeitskreises spezifische Schwerpunkte, die in Zukunft in eine mitzubestimmende Seniorenpolitik Eingang finden sollen.

    In einem Katalog wurden folgende Ansprüche festgehalten:

  • Ältere Menschen sollten in alle sie betreffenden Planungsmaßnahmen miteinbezogen werden;
  • Wissenschaft und Forschung sollten Diskussionsgrundlagen aufbereiten und Experten eine Selbstbetroffenheit artikulieren;
  • in Zukunft sollte auf Empowerment Wert gelegt werden;
  • Privatinitiativen Älterer und deren Eigeninitiative und Eigenverantwortung sollen gefördert sowie eine Lobby der Alten – außerhalb der großen parteinahen Seniorenorganisationen – aufgebaut und Abgeordnete als Ansprechpartner gewonnen werden;
  • Ältere sollten ihr Wahlrecht stärker wahrnehmen, und es sollte ein generationen- und parteienübergreifendes Bürgerbewußtsein propagiert werden.

Es wurde jedoch auch darauf hingewiesen, daß eine speziell auf SeniorInnen ausgerichtete Politik konstruiert sei und Distanz zwischen den Generationen schaffe. Bedürfnisse der älteren Menschen sind Bedürfnisse, die andere Bevölkerungsgruppen ebenso betreffen.

Eine Recherche über das Verkehrsverhalten von SeniorInnen, eine kulturwissenschaftliche Auseinandersetzung über Altern von Frauen unter Einbeziehung der Biographieforschung, eine Untersuchung über ländliche Strukturen und ältere Menschen, eine praxisbezogene Arbeit der Plattform Frauen 50plus sowie eine Auseinandersetzung bezüglich der Partizipationsschwerpunkte von Seniorenorganisationen bildeten den Hintergrund dieser Diskussion, in der es um Formen und Inhalte von Teilhabe- und Teilnahmemöglichkeiten ging.

1. Der Anteil der Älteren an der steirischen Gesamtbevölkerung beträgt zur Zeit 21% und wird bis 2050 bis auf 40% anwachsen. Trotz dieses Umstandes stellt die ältere Generation keinen ihrem Potential entsprechenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsfaktor im gesellschaft-lichen, politischen, öffentlichen und wirtschaftlichen Leben dar. Obwohl das Interesse der Politik an den Belangen der Älteren zunimmt, ist eine entsprechende tatsächliche Berück-sichtigung noch nicht in Sicht.
2. Die Möglichkeiten der Selbstbestimmung und der Selbstgestaltung älterer Menschen sind eine große Herausforderung für den einzelnen und die Gesellschaft. Diese umfaßt die Formen der Mitbestimmung und Mitwirkung am gesellschaftlichen und politischen Leben ebenso wie die Einstellung aller gesellschaftlichen Bereiche zur älteren Generation. Die zur Diskussion anstehenden Fragen, die u.a. durch die verlängerte Lebenserwartung bedingt sind, erheben den Anspruch auf gleichwertige Behandlung in allen Bereichen des Lebens, insbesondere des Gesundheitswesens. Politik mit und für SeniorInnen ist daher zwingender Bestandteil der zukünftigen gesellschaftlichen Entwicklung: Ziel ist ein Miteinander der Generationen. Den Älteren geht es in dieser Diskussion um das Miteinander aller Generationen. Dabei ist in gegenseitiger Rücksichtnahme und selbstbestimmter Verantwortung den berechtigten Interessen, Wünschen und Vorstellungen aller Raum zu geben.
3. Die Älteren stellen verstärkt fest, daß die persönliche Stellung in der Gesellschaft immer stärker in Relation zur Berufstätigkeit gesehen wird. Das bringt mit sich, daß das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben vielfach auch eine Veränderung des Status des einzelnen im öffentlichen Leben nach sich zieht. Die Älteren erkennen immer deutlicher, daß ihre persönlichen, beruflichen, politischen, gemeinwesenorientierten und in der Kindererzie-hung erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen wenig anerkannt werden. Diese Fertigkeiten und Fähigkeiten verlieren nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben immer mehr an Bedeutung und werden daher auch nicht genutzt.
4. Der sogenannte dritte Lebensbereich ist, so wie die anderen Lebensabschnitte, nicht allein durch das Lebensalter zu definieren. Entschei-dend sind Gesundheit, körperliches Befinden bzw. geistige und körper-liche Mobilität. Das zur Verfügung stehende Einkommen und Vermögen sowie die familiären und sozialen Kontakte spielen ebenfalls eine besondere Rolle. Bindungen und Verantwortung sowie die früheren beruflichen und außerberuflichen Aktivitäten bestimmen den älteren Menschen ebenso wie die erworbene Bildung und Freizeitbefähigung und natürlich die disponible Zeit.
5. Wesentlich ist die Feststellung, daß der überwiegende Teil der älteren Generation nicht hochbetagt, krank, einkommensschwach, fortschrittsfeindlich, geistig eingeschränkt und von anderen abhängig ist, und damit ist die von Teilen der Gesellschaft empfundene scheinbare Belastung nicht zutreffend.
6. Eigene Wertschätzungen, Befindlichkeiten sowie Vorurteile bestimmen und projizieren das Bild, das Ältere von sich selbst haben und das der Gesellschaft übermittelt wird. Maßgebend für die Fixierung auf dieses Altenbild sind jedoch gesellschaftliche Vorurteile und Diskriminie-rungen. Sie werden schon in den Schulbüchern vermittelt und durch Medien und Werbung verstärkt. Sie führen unter anderem dazu, daß ältere Menschen – besonders wenn sie von der Betreuung anderer abhängig sind – eher wie Kleinkinder behandelt werden: durch Bevormundung, durch die verwendete Sprache, aber auch durch versteckte Ausübung von Macht bis hin zur Gewaltanwendung.
7. Die Älteren stellen fest, daß sowohl bei den „Jungen“ wie auch bei den „Alten“ viele Entscheidungen, die die Bedürfnisse dieser Personengruppen betreffen, nicht von den Betroffenen selbst gefällt werden. Sie werden meist von jenen Menschen festgelegt, die keiner dieser beiden Gruppen angehören. Die Älteren selbst sind in all jenen Bereichen, Institutionen und Gremien, die über sie entscheiden, nicht oder nicht ihrem Bevölkerungsanteil entsprechend repräsentiert. Ältere werden zunehmend aus der gesellschaftlichen und politischen Partizi-pation verdrängt bzw. lassen sich aus unterschiedlichen Beweggründen verdrängen.
8. Die Anzeichen mehren sich, die Älteren in verschiedenen Bereichen bewußt auszugrenzen. Dies führt zu weitgehenden Restriktionen im Eigenverantwortungsbereich und umfaßt auch jene altersspezifisch definierten Bestimmungen, die gewisse Rechte und Möglichkeiten für Ältere beschränken. Die Reduzierung der verpflichtenden Versorgung im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen wird unter den derzeitigen gesellschaftspolitischen Voraussetzungen beschlossen, ohne die Älteren selbst hinzuzuziehen. Dies führt auf längere Sicht hin zu einer enormen Einschränkung des Selbstvertretungsrechtes. Deutlich wird dies auch bei der Zusammensetzung der Kandidatenlisten für Wahlen und den Diskussionen über die Einschränkung des Wahlrechtes.
9. Trotzdem sind SeniorInnen an politischen Vorgängen interessiert und verfügen über die ent-sprechende Erfahrung, um für sich selbst zu werten und zu entscheiden. Ihre Bereitschaft, aktiv das Wahlrecht auszuüben, ist die höchste aller Wahlberechtigten.
10. Die Gruppe der Älteren, die dem dritten und vierten Lebensalter, den Betagten, zuzurechnen ist, ist zunehmend von der Information durch audiovisuelle Medien abhängig und nutzt daher verstärkt die unterschiedlichen Medien wie Print, Hörfunk, Fernsehen, aber auch Internet. Dabei müssen sie jedoch feststellen, daß ihre Interessen, Wünsche wie auch ihre kommuni-kationstechnischen Besonderheiten von den Mediengestaltern keineswegs berücksichtigt werden.
11. Bei allen Entscheidungen, Maßnahmen und Richtlinien ist zudem zu beachten, daß es die „Generation der Älteren“ als homogene Gruppe nicht gibt. Vielmehr umspannt dieser Begriff bis zu 5 Lebensjahrzehnte. Unterschiedliche zeitgeschichtliche Erfahrungen und deren Auswirkungen auf Status, Bildung, Gesundheit, zur Verfügung stehende finanzielle Ressourcen und soziale Einbindung sind Hintergrund einer bedeutenden Heterogenität. Aus dieser manifestieren sich unterschiedliche Interessen, Möglichkeiten, Wünsche und Bedürfnisse, die es ebenso zu berücksichtigen gilt, wie den mit zunehmendem Alter sich kontinuierlich steigenden Frauenanteil.
12. Trotz der angesprochenen Heterogenität sind SeniorInnen als gesellschaftliche Gruppe durch verschiedene Kriterien relativ genau definiert, doch im Gegensatz zu anderen gesellschaftlichen Gruppen wie Jugend, Frauen und Familien ist bei den SeniorInnen eine gruppenadäquate politische Zuordnung beim Bund und dem Land Steiermark nicht gegeben. „Seniorenpolitik“ ist in allen Bereichen von Bedeutung, doch die vielfach gesplitteten politischen und administrativen Zuständigkeiten sind einer effizienten Seniorenpolitik hinderlich. Eine Grundzuständigkeit auf allen politischen Ebenen ist dringend erforderlich und würde vieles erleichtern. Auch das Selbstwertgefühl und die Bedeutungseinschätzung der SeniorInnen würde damit gestärkt werden.
13. In den letzten Jahren wurden bei den Kindern und Jugendlichen, den Frauen, den Behinderten, den Berufstätigen, aber auch den MigrantInnen die formellen und informellen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsformen in den für diese relevanten Einrichtungen und Institutionen kontinuierlich ausgeweitet. Bei den die Älteren betreffenden Bereichen ist ein ähnliches Bemühen nicht festzustellen. So sind zum Beispiel die Mitbestimmung und Mitwirkung der SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen in den Schulen durch Bundesgesetze auch für die einzelnen Einrichtungen selbst festgelegt. In SeniorInnen-, Alten- und Pflegeinstitutionen, aber auch im Anspruch auf soziale Betreuung ist dies in der Regel nicht der Fall. Auch diese Bereiche sind bundesweit gesetzlich zu regeln.
14. Qualitätsnormen, Konsumentenschutzinitiativen, Produkthaftungsbestimmungen und sonstige Schutzbestimmungen orientieren sich überwiegend nach den Zielgruppen Kinder – Jugendliche – Behinderte. Entsprechende Initiativen, die die besonderen Befindlichkeiten und Bedürfnisse von Älteren zum Inhalt haben, sind derzeit nicht erkennbar.
15. Die Älteren verfügen über enorme und auch weiterhin zunehmende finanzielle Ressourcen. Trotzdem stellen sie für die Wirtschaft und damit auch für die Werbung und die Medien nur einen „Restmarkt“ dar. Arbeitsmarktpolitisch werden die Älteren nur als „ArbeitgeberInnen“ im Sektor der Gesundheits- und Pflegeberufe gesehen.

Vom Arbeitskreis 4 des Forschungsprojektes "Altern: Lust oder Last?" wurden in Anlehnung an Schwerpunktforderungen von gesellschaftlicher Partizipation des Nationalkomitees des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie in acht Untergruppierungen allgemeine und spezifische Vorschläge und Forderungen erarbeitet.

 

Allgemeine Forderungen und Vorschläge

"Wer sein Leben nur mehr teilweise oder überhaupt nicht mehr selbst organisieren kann, ist abhängig. Dies kann und darf aber nicht gleichzeitig bedeuten, daß man von der Mitbestimmung seines Lebens ausgeschlossen ist: Menschenwürde, Selbstbestimmung und der Anspruch auf Intimität dürfen nicht verletzt werden." (1)

I. Vertretung der SeniorInnen durch SeniorInnen

1. Berücksichtigung des Anteils der Bevölkerungsgruppe der steirischen SeniorInnen entsprechend ihrer Anzahl und ihres Verhältnisses zwischen Frauen und Männern in allen relevanten Vertretungsgremien und -einrichtungen.
2. Vernetzung der VertreterInnen in den Mitwirkungsgremien der Einrichtungen für SeniorInnen auf Landes- und Bundesebene.
3. Novellierung des Bundes-Seniorengesetzes mit dem Ziel, alle landes- und bundesweit aktiven Seniorengruppierungen miteinzubeziehen (Antrags-, Delegations-, Vertretungsrecht).
4. Berücksichtigung bei der Projektmittelverteilung auch jener Organisationen, Verbände, Vereine und Initiativen, die nicht im Landes- bzw. Bundesseniorenbeirat vertreten sind.
5. Gründung einer Dachorganisation aller Seniorengruppen und -initiativen, die nicht im Landes- bzw. Bundesseniorenbeirat vertreten sind.
6. Direktwahl der VertreterInnen in den Landes- und Bundesseniorenbeirat.
7. Einrichtung von Seniorenbeiräten in steirischen Gemeinden.
8. Direkte und geregelte Verbindung zwischen Seniorenbeiräten und den politischen Vertretungen in allen Ebenen.
9. Einrichtung von „Altenforen“, die gemeinsam mit den Mitgliedern der Seniorenbeiräte Vorschläge zu seniorenspezifischen Angelegenheiten erarbeiten.
10. Bei allen die Bevölkerung betreffenden Vorhaben sind die „Altenforen“ mit Parteistellung zu hören.
11. Echtes Mitspracherecht mit Stimmrecht in den Gremien der privaten und gesetzlichen Sozialversicherungsträger auch zu dem Zweck, daß altersbezogene Einschränkungen der Mittel und Maßnahmen im Gesundheitsbereich verhindert werden.
12. Mitsprache bei den Entscheidungsgremien im gesundheitlichen Bereich.
13. Maßnahmen, die berücksichtigen, daß die nachlassende eigene Mobilität im Alter durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden kann und muß. Dies betrifft nicht allein die Zugängigkeit zu Gesundheits-, Sozial- und Pflegeeinrichtungen, sondern auch das Einkaufen, die gesellschaftliche und politische Teilhabe, Kultur, Bildung, Sport und gesellige Aktivitäten.
14. Einbinden und Förderung von Seniorenorganisationen gegenüber der Europäischen Union und der Vereinten Nationen.

II. Wahlrecht und SeniorInnen

15. Ziel ist es, die verschiedenen Bevölkerungsgruppen in die jeweiligen Gestaltungs- und Entscheidungsprozesse gleichberechtigt und gleichwertig zu integrieren.
16. Festschreibung eines Diskriminierungsverbotes gegenüber SeniorInnen auf Landes- und Bundesebene.
17. Abhaltung von speziellen Sitzungen der gesetzgebenden Körperschaften analog zum „Jugendparlament“.
18. Nominierung älterer Männer und Frauen an wählbarer Stelle als SeniorenvertreterInnen bei allen Wahlen.
19. Aufstellung auch älterer ErstmandatarInnen.
20. Besondere Kriterien für eine Vorzugsstimmenabgabe für SeniorenkandidatInnen.
21. Generelle Einführung des Briefwahlrechtes. Ablehnung von gesonderten Seniorenwahlen für die gesetzgebenden Körperschaften.
22. Bei der Kandidatenauswahl der politischen Parteien sollen SeniorInnen ihre Kandidaten selbst bestimmen können.
23. Quotenregelung nicht nur für Frauen, sondern auch für die Altersgruppenentsprechung bei allen Kandidatenlisten.
24. Gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber, entsprechend der Zahl der MitarbeiterInnen einen bestimmten Prozentsatz an älteren ArbeitnehmerInnen zu beschäftigen.
25. Zusammenfassung der verteilten Zuständigkeiten für SeniorInnen in ein Ressort.

III. Mitsprache und Mitbestimmung in Alten- und Pflegeeinrichtungen

26. Einrichtung von kostenlosen Rechtsberatungen auch für immobile Personen bzw. BewohnerInnen von Seniorenwohneinrichtungen und Pflegeheimen/-stationen.
27. Durch entsprechende Gesetze ist festzulegen, daß in allen öffentlichen und privaten Betreuungs-, Pflege- und Wohneinrichtungen die Mitsprache der Betroffenen sichergestellt ist.
28. Schaffung von Heim-/Seniorenbetreuungsgesetzen mit dem Ziel, die grundlegenden Qualitätsansprüche sicherzustellen.
29. Einrichtung von unabhängigen Ombudsstellen für Fragen der mobilen und stationären Betreuung und Pflege (z.B. bei den Spitalsombudsstellen).
30. Bei den Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten sind in allen Einrichtungen zu berücksichtigen: die Vertretung der Älteren selbst, die der Verwandten, von ehrenamtlichen Initiativgruppen / Vertrauenspersonen und die der MitarbeiterInnen.
31. Bessere Vertretungsrechte der Betroffenen bei den Entscheidungen aus den Pflegegeldgesetzen.
32. Bei den Pflegegeldentscheidungen ist der Ablauf dahingehend zu verändern, daß die Vertretung der Betroffenen durch sie selbst, durch eine von ihnen benannte Vertrauensperson bzw. ein/e Mitarbeiter/in einer Sozial-/Pflege-/Betreuungseinrichtung und erst in Folge durch Kammern bzw. durch Rechtsanwälte erfolgen kann.
33. Entwurf eines Musterstatuts für die Mitbestimmung in Senioreneinrichtungen.
34. Stärkere Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse, Befindlichkeiten und der Eigenständig-keit bei allen Wohn-/Pflege- und Betreuungseinrichtungen mit dem Ziel, eine möglichst große Individualität und Intimität zu gewährleisten.

IV. Vertretung der Seniorenanliegen in den Medien

35. Berücksichtigung des Werts aller Lebensalter durch realistische Darstellung des Menschen-bildes in allen Lebensphasen.
36. Vertretung der SeniorInnen im Kuratorium des ORF, nicht nur in der Hörer- und Sehervertre-tung (Quotenregelung).
37. Gesetzliches Klagerecht gegenüber den Medien bei Diskriminierung Älterer.
38. Einführung von speziellen Seniorenseiten in allen Printmedien.

V. Vereinsleben und SeniorInnen

39. In den Vereinen sind Modelle zu entwickeln, die auch älteren langjährigen MitarbeiterInnen eine sinnvolle Betätigung bzw. Mitentscheidung ermöglichen (Ältestenrat, spezielle Seniorengrup-pierungen und -aktivitäten {z.B. Jugend-/Seniorenfeuerwehr}, gesellige Angebote, Erfah-rungs--weitergabe, Festgestaltung etc.). Dies gilt auch für Betriebsvereinigungen, Betriebsräte u.ä.

VI. Ehrenamt und SeniorInnen

40. Bessere Information über die Möglichkeiten ehrenamtlicher Tätigkeiten, Vernetzung des Angebotes und der Nachfrage.
41. Bessere Organisation der ehrenamtlichen Aktivitäten. Es sind sowohl die Bedürfnisse der Organisationen und Einrichtungen als auch die der an ehrenamtlichen Tätigkeiten Interessierten zu berücksichtigen.
42. Ersatz der echten Aufwendungen im Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeiten.
43. In allen Einrichtungen, die ehrenamtliche Tätigkeiten organisieren bzw. vermitteln, ist eine entsprechende Absicherung der Haftungsfragen für die ehrenamtlich Tätigen sicherzustellen.
44. Ehrenamt kann und soll kein Ersatz für die professionelle Pflege und Betreuung sein. Es soll durch das Ehrenamt zu einer Ergänzung und Erweiterung bestehender Einrichtungen kommen, nicht jedoch zu einer Reduzierung der Arbeitsplätze.
45. Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen sind für Interessierte freiwillig und kostenlos anzubieten.
46. Für die bessere Information und optimale Koordination sind regionale Einrichtungen der Vernetzung zu schaffen.

VII. SeniorInnen und Sicherheit

47. Ausbau der Sicherheitsmaßnahmen für SeniorInnen und Entwicklung geeigneter Methoden, um zu verhindern, daß SeniorInnen als „Leichte Beute“ Opfer von Straftaten werden.
48. Ausbau des Konsumentenschutzes, um Trickbetrügereien mit dem „Kleingedruckten“ zu verhindern.
49. Verbesserung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr.

VIII. SeniorInnen und Wirtschaft

50. Ausbau der Verbraucherschutzmaßnahmen für SeniorInnen und Entwicklung geeig-neter Methoden, auch SeniorInnen als kritische Konsumenten zu aktivieren.
51. Bei Mitbestimmungsfragen im Wohnbereich sind die speziellen Bedürfnisse von SeniorInnen (Einbau von Mobilitätshilfen, Wohnungstausch, Aufzugseinbau, Schlie-ßung von Waschküchen etc.) anders als durch alleinige Mehrheitsbeschlüsse zu berücksichtigen.
52. Verbesserung der Information älterer Menschen in allen Fragen der Rechtsansprüche, der Mitbestimmung und Mitbeteiligung.

Steiermarkspezifische Forderungen als Modell für eine Vertretung älterer Menschen auf Gemeinde- und Landesebene in der Steiermark

Die TeilnehmerInnen des Arbeitskreises 4 verfaßten ein Memorandum und schlagen folgende Einrichtungen für das Land Steiermark vor:

1. Die Nominierung älterer Frauen und Männer an wählbarer Stelle als SeniorenvertreterInnen bei Gemeinderats- und Landtagswahlen.
2. Die Aufstellung älterer ErstmandatarInnen ohne Berücksichtigung der Altersklausel.
3. Die Öffnung und das Öffentlichmachen sowie eine Erweiterung des steirischen Senioren-beirates durch ExpertInnen und BeamtInnen einschlägiger Ressorts, die sich mit der Thematik des Älterwerdens befassen; sowie eine regelmäßige und umfassende Information über die Arbeit des Steirischen Seniorenbeirates und ähnlicher Gremien.
4. Um seniorenspezifische Projekte durchführen zu können, die außerhalb der im Bundessenio-renbeirat eingebundenen parteinahen Seniorenorganisationen liegen, wird eine Novellierung des Bundes-Seniorengesetzes hinsichtlich Transparenz und Vergabe von Förderungen gefordert: Bei der Erstellung von Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz, spätestens aber bei einer Novellierung, ist dem bisherigen Text des § 20 folgender Satz anzufügen: „Diese Bestimmung gilt auch dann, wenn seniorenspezifische Projekte oder Leistungen von besonderer Bedeutung von Institutionen oder Organisationen durchgeführt bzw. erbracht werden, die durch den § 3 Abs. 1 definiert sind.“
  Anm.: Im § 20 hat der Bundeskanzler die Möglichkeit, den Seniorenorganisationen Gelder zukommen zu lassen, die nicht nur großen Organisationen mit über 20.000 Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden können.
5. Die Einrichtung eines Altenforums unter Einbeziehung der VertreterInnen des Seniorenbei-rates, sozialer Einrichtungen und Non-Profit-Organisationen, um gemeinsam Vorschläge zu erarbeiten, die den gewählten VertreterInnen als Grundlage dienen sollen.
6. Das Altenforum ist in Hinkunft bei allen die Bevölkerung betreffenden Vorhaben hinzuzuziehen, und ihm ist eine Parteistellung zuzubilligen.
7. Das Altenforum ist mit der Ausarbeitung eines Landes-Seniorengesetzes in Anlehnung an das Bundes-Seniorengesetz zu beauftragen.
8. Die ältere Generation ist stärker in die politischen Geschehnisse einzubinden, wie zum Beispiel durch die Einführung eines Seniorenlandtages.
9. Ein Mitspracherecht ist in den Gremien der Privat- und Pflichtversicherungen und im gesundheitlichen Bereich zu gewährleisten.
10. Die Einrichtung von Bezirks- und Gemeindeinformationsstellen im Sinne von Bürgerbüros, in denen unterschiedliche Institutionen, Organisationen, Vereine und NGOs vertreten sind, ist zu forcieren. (Anliegen der Bevölkerung werden intergenerationell bearbeitet. Es geht um ein breites Spektrum von gesellschaftspolitisch relevanten Fragestellungen wie soziale, gesund-heitliche, kulturelle und rechtliche Schwerpunkte der Raumordnung, der Verkehrsplanung, der Infrastruktur u.v.a.). Die neu zu schaffende Einrichtung soll in Anlehnung an das Bundes-Seniorengesetz § 4 (1) Abschnitt 2 eingerichtet werden.

Vision: Die Belange der älteren Generation werden in Hinkunft offen, konstruktiv und parteiübergreifend behandelt.

1 GRUNDEI Friedrich, Vorschläge und Forderungen, bmujf, Arbeitskreis 4, Gesellschaftliche und politische Partizipation älterer Menschen, 1999. S. 1.

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