Die finanzielle Situation der steirischen Senioren
Christian Lager, Gerhard Wohlfahrt
1 Zusammenfassung und Schlußfolgerungen
Die finanzielle Situation der steirischen Senioren (1) kann aufgrund mehrerer Indikatoren beschrieben werden. Wenn sich die Sichtweise, wie meist üblich, nicht auf Bestandsgrößen (z.B. Vermögen), sondern auf Zu- und Abflüsse konzentriert, so verbleiben noch immer die Einkommen, die sehr unterschiedlich definiert werden können, und die Ausgaben der Senioren als relevante Indikatoren. Der Schwerpunkt dieser Studie liegt auf den Einkommen der Senioren, aber auch die Ausgaben wurden mit Hilfe einer Befragung erfaßt.
Bei einer Analyse der Einkommenssituation ist bereits die Auswahl der Datenquellen eine wichtige Entscheidung. Wir wählten die amtliche Steuerstatistik, weil diese alle Personen umfaßt, die breiteste Einkommensdefinition aufweist und in den letzten Jahren entscheidend verbessert wurde. So stehen derzeit nicht nur hochaktuelle Lohnsteuerstatistiken, sondern auch Zusammenführungen von Lohn- und sonstigen Einkommen zur Verfügung. Durch diese Vorteile ist die Steuerstatistik die beste Quelle zur Beantwortung der vorliegenden Fragestellung. Nicht nur die Höhe der Einkommen, auch die Einkommensverteilung kann ermittelt werden. Außerdem können Vergleiche zu anderen Personengruppen (z.B. steirische Arbeitnehmer, österreichische Senioren usw.) dargestellt werden. Ein kurzer Überblick über diese Statistiken soll die Vor- und Nachteile dieser Datenquelle skizzieren:
Die Lohnsteuerstatistik, in der auch die Pensionisten berücksichtigt sind, wird seit 1994 jährlich als Vollerhebung durchgeführt und rasch zur Verfügung gestellt, weshalb wir die Einkommenssituation der steirischen Pensionisten für das Jahr 1997 analysieren konnten. Aufbauend auf diese neue Lohnsteuerstatistik gibt es für 1994 auch eine Zusammenführung der Lohn- und Einkommensteuerstatistik. Nur so können alle steuerpflichtigen Einkommen personenbezogen miteinander verglichen werden. Leider konnten wir nicht immer genau die Daten der steirischen Senioren herausfiltern. Dies liegt daran, daß die Steuerstatistik primär nach Einkunftsarten und Aktiv- oder Pensionsbezügen gegliedert ist, nicht aber nach dem Alter der Steuerpflichtigen. Wir mußten daher manchmal die Situation der Pensionisten anstelle jener der Senioren beschreiben und für manche Fragestellungen österreichweite Daten anstelle der steirischen auswerten. Die daraus resultierenden Abweichungen werden aber genau beschrieben und sind, wie sich zeigte, für unsere Aussagen von geringer Relevanz.
Ein Nachteil der Steuerstatistiken ist das Fehlen von Haushaltsangaben. Aufgrund der österreichischen Individualbesteuerung liegen weder ausreichende Angaben über die Haushaltsgröße noch über das Haushaltseinkommen vor. Wir konnten dieses Manko zwar durch eine Schätzung der durchschnittlichen Äquivalenzeinkommen ("Pro-Kopf-Einkommen") der Senioren auf Basis der österreichischen Wohnbevölkerung reduzieren, Aussagen zur Verteilungssituation sind aber auf Basis dieser Äquivalenzeinkommen nicht möglich.
Die Ergebnisse in Kurzform: Die durchschnittliche monatliche Nettopension (14mal jährlich) der steirischen Pensionisten betrug 1997 öS 11.600,– (2), die Verteilung der Pensionen ist etwas gleichmäßiger als jene der Löhne. Die durchschnittliche steirische Pension ist um öS 700,– niedriger als der österreichweite Vergleichswert. Obwohl die durchschnittliche Nettopension der Steirer in den letzten zehn Jahren real um jährlich 0,9% gestiegen ist, hat sich der Unterschied gegenüber dem österreichischen Vergleichswert leicht vergrößert. Dieser Unterschied zu den österreichischen Durchschnittswerten besteht aber auch bei den steirischen Arbeitnehmern.
Der Einkommensrückstand der steirischen Pensionisten gegenüber ihren unselbständig beschäftigten Landsleuten ist relativ gering. Weibliche Pensionisten erhalten netto um 13% weniger, männliche Pensionisten um 17% weniger als aktive Arbeitnehmer. 1987 war der Unterschied zu den Arbeitnehmern, insbesondere bei den Frauen, deutlich höher. Die durchschnittliche Pension der Männer war damals um 19% niedriger als die Aktivbezüge, jene der Pensionistinnen sogar um 25%. (3) Obwohl die Pensionistinnen in den letzten 10 Jahren ihren Unterschied zu den Aktivbezügen drastisch verringern konnten und derzeit eine geringere Einkommenseinbuße erleiden als Männer, kann dies die geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede nicht ausgleichen. Die Pensionen der Frauen sind durchschnittlich um ein Drittel geringer als jene der Männer.
Der geringe durchschnittliche Netto-Einkommensrückstand gegenüber Arbeitnehmern hat zwei Ursachen: Erstens sind die Abzüge der Pensionisten wesentlich geringer als die der aktiven Arbeitnehmer. Pensionisten zahlen keine Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträge, auch die Lohnsteuerbelastung ist aufgrund niedrigerer Bemessungsgrundlagen deutlich geringer. Zweitens bezieht sich der Vergleich zu den Aktiveinkommen nicht auf den Letztbezug, sondern auf das durchschnittliche Einkommen aller Arbeitnehmer. Infolge des in Österreich sehr ausgeprägten Senioritätsprinzips der Entlohnung verdienen ältere Arbeitnehmer, insbesondere Angestellte und Beamte, deutlich mehr als jüngere Kollegen. Die Einkommenseinbuße zum Pensionsantritt ist daher meist deutlich größer als die erwähnten 13% bzw. 17%.
Echte Längsschnittsdaten zur Beantwortung der Fragestellung nach dem "finanziellen Pensionsschock" sind nicht verfügbar, auch synthetische Längsschnitte können derzeit nicht gebildet werden, da die letzten Aktiveinkommen durch Abfertigungen, die derzeit nicht fallbezogen ausgewiesen werden, verzerrt sind. (4)
Die integrierte Lohn- und Einkommensteuerstatistik, die derzeit nur für 1994 vorliegt, berücksichtigt nicht nur die Einkünfte der Pensionisten und Arbeitnehmer, sondern alle steuerpflichtigen Einkommen. Nur 4,5% der steirischen Pensionisten weisen zusätzliche Einkünfte auf, österreichweit sind es 5,4%. Auch auf Basis der integrierten Lohn- und Einkommensteuerstatistik liegen die Einkommen der steirischen Pensionisten unter jenen der österreichischen.
Da jene Pensionisten, die zusätzliche Einkommen erzielen, auch überdurchschnittliche Pensionen aufweisen, verstärkt sich die Ungleichheit. Fast die Hälfte der steirischen Pensionisten mit Zusatzeinkommen weist ein jährliches steuerpflichtiges Einkommen von über öS 300.000,– auf, bei den Pensionisten ohne Zusatzeinkommen sind es nur 11%. Die hohen Einkommen der Pensionisten mit Zusatzeinkommen sind aber vorsichtig zu interpretieren. Es kann den Daten nicht entnommen werden, ob es sich dabei um einmalige Einkommen (z.B. Betriebsveräußerungen) oder um längerfristige Zusatzeinkommen handelt.
Die integrierte Lohn- und Einkommensteuerstatistik, in der auch Angaben über einige Transfers (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Karenzurlaubsgeld, Pflegegeld) und Einkommen nach Alterskohorten ausgewiesen werden, bildet die statistische Grundlage der folgenden Überlegungen.
Wenn die finanzielle Situation im Sinne von verfügbarem Einkommen bzw. ökonomischem Wohlstand interpretiert wird, so muß unbedingt auch die Familiengröße beachtet werden. Ein Single mit einem monatlichen Einkommen von öS 30.000,– weist wohl kaum die gleiche finanzielle Situation auf wie eine fünfköpfige Familie mit diesem Einkommen. Deshalb werden Äquivalenzeinkommen ("Pro-Kopf-Einkommen") gebildet, wobei im konkreten Fall Kinder bis 20 Jahre nur als halbe Personen gezählt werden. Auf Basis dieser Äquivalenzeinkommen ist kein Einkommensunterschied zwischen Senioren und der restlichen Bevölkerung festzustellen.
Die durchschnittlichen Netto-Äquivalenzeinkommen (inklusive Transfers) liegen für Senioren in Österreich in der Größenordnung von öS 12.500,– monatlich, dieser Durchschnittswert (5) gilt auch für alle Jüngeren. Dieses Ergebnis beruht auf einigen Annahmen über die Unterhaltsverpflichtungen der Senioren an jüngere Personen (Partner, Kinder), deren Einfluß auf das Ergebnis aber minimal ist. Prinzipiell ist dieses Ergebnis durch die relativ geringen Einkommensrückstände der Einkommensbezieher und dem geringeren Anteil einkommensloser Personen bei den Senioren zu erklären. Das Äquivalenzeinkommen der steirischen Senioren konnte nicht ermittelt werden, es wird aber analog zu den Pensionseinkommen ein paar Prozent unter dem österreichischen Durchschnittswert liegen.
Die einzige wesentliche Einkommensquelle, die bei den Äquivalenzeinkommen nicht berücksichtigt werden konnte, sind Erbschaften und Schenkungen. Da diese nicht der Einkommensteuer unterliegen, gibt es darüber keine vergleichbaren Daten. Allerdings ist es auch fraglich, inwieweit derartige einmalige Einkommen überhaupt zur Beurteilung der finanziellen Situation herangezogen werden sollen.
Niveau und Struktur der (Konsum-)Ausgaben der steirischen Senioren wurden auf Basis einer eigens durchgeführten Befragung von rund 500 Senioren ermittelt. Diese Befragung gibt auch Auskunft über das Sparverhalten und innerfamiliäre Transfers. Die durchschnittlichen Transfers von den Senioren zu den Jungen betragen rund öS 450,– monatlich und sind breit gestreut, eine verstärkte Unterstützung der Jugend konnte bei den Senioren mit höherem Bildungsniveau festgestellt werden. Die Transfers in die Gegenrichtung von jung zu alt – betragen durchschnittlich nur die Hälfte, sind aber wesentlich stärker konzentriert. Nur rund 10% der Senioren werden regelmäßig von ihren Verwandten unterstützt, diese allerdings mit durchschnittlich öS 2.200,– monatlich.
Bei der Struktur der Konsumausgaben ist der große Einfluß von Einkommenshöhe und Bildungsniveau auf die Ausgaben für Urlaub und Heime auffällig. Bei den Heimausgaben konnte allerdings nicht festgestellt werden, ob die Differenz auf unterschiedliche Heime für Arm und Reich zurückzuführen ist oder ob die Heimkosten für Senioren mit niedrigen Einkommen durch öffentliche Subventionen relativ gering gehalten werden.
Die Ausgaben der Senioren für Produkte mit hohem Importanteil (z.B. Autos und Auslandsreisen) sind bei dieser Stichprobe nicht auffällig hoch, desgleichen ist die ausgewiesene Sparneigung relativ gering. Dies deutet darauf hin, daß von den älteren Menschen starke Nachfrageimpulse für die heimische Wirtschaft ausgehen. Diese Hypothese konnte aber in der vorgelegten Studie nicht verifiziert werden, da die Angaben jener Senioren, die die Einkommensfrage nicht beantwortet haben, auch in diesen Bereichen nicht sehr glaubwürdig ist und außerdem keine Vergleichsgruppen befragt wurden.
Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse ist unseres Erachtens kein offensichtlicher und dringender Handlungsbedarf bezüglich der finanziellen Situation älterer Menschen in der Steiermark gegeben, obwohl natürlich einige mögliche Adaptierungen einer näheren Prüfung unterzogen werden sollten.
Auch wenn die finanzielle Situation der Senioren auf Basis von Äquivalenzeinkommen jener aller Österreicher entspricht, scheint das subjektive Empfinden davon oft abzuweichen. Dafür können zwei Gründe angeführt werden:
Erstens ist das durchschnittliche Erwerbseinkommen in Österreich an das Lebensalter gekoppelt, das Einkommen steigt mit zunehmendem Alter bzw. zunehmender Berufserfahrung deutlich an, um dann mit dem Pensionsbeginn auf den Durchschnittswert zu fallen. Da derartige Rückgänge unangenehm sind und die höchsten Einkommen wohl auch nicht im Ruhestand anfallen sollen, wäre eine wesentlich flachere Entwicklung der Lebenseinkommen anzustreben. Eine derartige Verflachung der Nettoeinkommen kann sowohl durch private Vorsorge als auch durch eine Abschwächung des Senioritätsprinzips erfolgen. Ein Abbau des Senioritätsprinzips in der Entlohnung würde nicht nur den "finanziellen Pensionsschock" reduzieren (dies könnte auch durch private Vorsorgemaßnahmen geschehen), sondern auch die finanzielle Situation der Jüngeren während ihrer Existenzgründungsphase merkbar verbessern. Dies wiederum könnte sogar die finanzielle Situation der Senioren verbessern, denn es liegt die Vermutung nahe, daß derzeit in vielen Fällen die Existenzgründungsphase der Jungen massiv von den älteren Menschen mitfinanziert wird. Außerdem könnte eine flachere Entwicklung der Erwerbseinkommen auch einen Beitrag zum Abbau der Altersarbeitslosigkeit leisten.
Zweitens weisen Senioren altersbedingt teilweise einen erhöhten Pflegeaufwand auf, der aus ihrem Einkommen nicht oder nur unter großen Entbehrungen finanziert werden kann. Die Einführung des Pflegegeldes war sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, der aber noch nicht von allen als ausreichend empfunden wird. Diese Erkenntnis beruht nicht nur auf den extrem hohen (und einkommensabhängigen) Ausgaben für Heimplätze, sondern auch auf Äußerungen im Arbeitskreis "Die finanzielle Situation älterer Menschen" im Rahmen des Gesamtprojektes "Altern: Lust oder Last?".
Die Einkommensverteilung innerhalb der Pensionisten ist auf Basis der Lohnsteuerstatistik gleichmäßiger als jene der Arbeitnehmer. Dies ist wahrscheinlich nicht nur auf die fehlende Altersabhängigkeit der Pensionen, sondern auch auf die nivellierenden Wirkungen der Ausgleichszulage zurückzuführen.
In diesem Zusammenhang ist natürlich auch der Einsatz öffentlicher Mittel für Seniorenermäßigungen zu hinterfragen. Zweifelsohne kann dieser in einigen Fällen mit sozialen Argumenten begründet werden, generelle Preisermäßigungen für Senioren sind aber in Anbetracht ihrer finanziellen Situation schwer zu begründen. Außerdem können Pensionisten auch nicht mit einem reduzierten Arbeitsangebot auf einkommensabhängige Preise reagieren. Wenn deshalb generelle Preisermäßigungen für Senioren wohl kaum mit deren finanziellen Situation begründet werden können, so müssen jedoch auch die positiven Anreizwirkungen beachtet werden. Viele Preisermäßigungen für Senioren (z.B. bei Mobilitätskosten und Eintritten) fördern die Integration älterer Menschen in das gesellschaftliche Leben und stellen einen wesentlichen Beitrag einer umfassenden Seniorenpolitik dar.
2 Datenbasis: "Pensionisten" und "Senioren"
Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik unterscheidet zwischen:
- "Arbeitnehmern" (Personen, welche Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit [NSA-Einkünfte] erzielen und bei denen die Aktivbezüge überwiegen),
- "Pensionisten" (Personen, welche NSA-Einkünfte erzielen und bei denen die Pensionsbezüge überwiegen) und
- "Beziehern von übrigen Einkünften" (Einkommensbezieher, welche keine NSA-Einkünfte haben).
Da das Alter der Steuerpflichtigen nur in der Lohnsteuerstatistik, jedoch nicht in der Einkommensteuerstatistik aufscheint und da auch in den meisten publizierten Tabellen nicht nach dem Alter diskriminiert wird, wurden die Senioren nicht direkt durch ihr Alter, sondern durch das Merkmal "Pensionist" identifiziert.
Assoziiert man Senioren mit den Pensionisten der Steuerstatistik, so verzerrt sich das Bild aus zwei Gründen:
- Auch jüngere Menschen können eine Pension erhalten und sind daher als Pensionisten erfaßt. Je höher man das Seniorenalter ansetzt, desto größer ist der Anteil der "Junioren" unter den Pensionisten. Etwa 20% der Pensionisten sind jünger als 60 Jahre, und 56% aller Pensionisten sind jünger als 70 Jahre.
- Einkommensbeziehende Senioren, die entweder keine NSA-Einkünfte haben oder die zwar NSA-Einkünfte haben, bei denen aber die Aktivbezüge überwiegen, sind daher entweder als "Bezieher von übrigen Einkünften" oder als "Arbeitnehmer" erfaßt. Aus diesem Grund sind etwa 45.000 Personen oder 3% aller über 60jährigen keine Pensionisten. Bei den über 70jährigen Senioren sind es immerhin noch etwa 11.000 Personen oder 1,4%, die nicht zu den Pensionisten zählen.
Wie die nachstehende Tabelle zeigt, hängt der Fehler, welcher durch die Gleichsetzung von "Pensionisten" und "Senioren" gemacht wird, von der Definition des Begriffs "Senior" ab. Bezieht man auch relativ junge Senioren mit ein, von denen ein Teil noch im Erwerbsleben steht, so ist der Fehler größer. Senioren über 60 Jahre erhalten beispielsweise im Durchschnitt monatlich um öS 1.000,– mehr als der durchschnittliche Pensionist. Da der Anteil der Erwerbstätigen mit zunehmendem Alter sinkt und sich daher das Durchschnittseinkommen ab dem 60. Lebensjahr mehr und mehr reduziert, entspricht das Monatseinkommen der Senioren mit über 70 Jahren in etwa dem eines durchschnittlichen Pensionisten.
Anteile der Fälle in den einzelnen Stufen des Gesamteinkommens in % und durchschnittliche Einkommen pro Monat (14 x jährlich):
Stufen des Gesamtein- kommens p.a. (in tausend) | Einkommensbezieher | |||||
Pensionisten | Insgesamt | „Junioren“ bis 60 | Senioren | |||
über 60 | über 65 | über 70 | ||||
bis 100 | 22,10% | 22,20% | 22,50% | 21,30% | 21,40% | 20,70% |
100-200 | 41,40% | 30,20% | 26,60% | 40,30% | 41,70% | 44,50% |
200-300 | 21,30% | 24,60% | 25,70% | 21,30% | 20,70% | 20,40% |
300-400 | 8,20% | 11,10% | 12,00% | 8,70% | 8,30% | 7,30% |
400-500 | 2,90% | 4,80% | 5,40% | 3,20% | 3,10% | 2,80% |
500-600 | 1,50% | 2,40% | 2,70% | 1,70% | 1,70% | 1,50% |
über 600 | 2,50% | 4,70% | 5,10% | 3,40% | 3,10% | 2,70% |
Alle | 100,00% | 100,00% | 100,00% | 100,00% | 100,00% | 100,00% |
Fälle in 1000 | 1.668 | 5.384 | 3.984 | 1.399 | 1.077 | 748 |
Monatl.Eink./Kopf | 14.200 | 17.140 | 17.820 | 15.210 | 14.740 | 14.160 |
Monatl. Nettoeink./K. | 12.650 | 14.650 | 15.110 | 13.340 | 13.020 | 12.620 |
Quelle: ÖSTZ, Integrierte Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1994; eigene Berechnungen.
3 Bruttobezüge der Pensionisten nach Bundesländern und steirischen Regionen
Absoluter Spitzenreiter bei den durchschnittlichen Pensionen, aber auch bei den Aktivbezügen – wenn auch im Vergleich zu den Pensionen mit etwas geringerem Abstand zu den restlichen Bundesländern – ist Wien. Ein pensionierter Wiener verdiente im Jahr 1994 monatlich um etwa öS 3.400,– mehr als der durchschnittliche steirische Pensionist. Gemessen an den niedrigen Pensionseinkommen ist das immerhin um rund 28% mehr als in der Steiermark.
Bundesländer und steirische NUTS-Regionen | Monatliche (6) Bruttobezüge 1994 | Steiermark = 100 | ||
Pensionisten | Arbeitnehmer | Pensionisten | Arbeitnehmer | |
Österreich | 13.304 | 20.057 | 107,5 | 106,0 |
Burgenland | 10.678 | 18.949 | 86,3 | 100,1 |
Steiermark | 12.376 | 18.927 | 100,0 | 100,0 |
Vorarlberg | 12.388 | 19.330 | 100,1 | 102,1 |
Oberösterreich | 12.629 | 19.632 | 102,0 | 103,7 |
Kärnten | 12.658 | 18.449 | 102,3 | 97,5 |
Niederösterreich | 12.784 | 20.947 | 103,3 | 110,7 |
Tirol | 12.976 | 17.771 | 104,8 | 93,9 |
Salzburg | 13.376 | 19.224 | 108,1 | 101,6 |
Wien | 15.774 | 22.359 | 127,5 | 118,1 |
Oststeiermark | 9.673 | 17.048 | 78,2 | 90,1 |
West- u. Südsteiermark | 10.385 | 17.588 | 83,9 | 92,9 |
Liezen | 12.045 | 17.584 | 97,3 | 92,9 |
Westl. Obersteiermark | 12.117 | 17.826 | 97,9 | 94,2 |
Östl. Obersteiermark | 13.091 | 18.866 | 105,8 | 99,7 |
Graz | 14.926 | 21.405 | 120,6 | 113,1 |
Quelle: ÖSTZ, Lohnsteuerstatistik 1994; eigene Berechnungen.
Wäre da nicht das Burgenland mit den geringsten, und wäre da nicht Graz mit um 20% höheren Pensionsbezügen, so wären die durchschnittlichen steirischen Pensionisten zweifellos die ärmsten in ganz Österreich.
Insbesondere in der Oststeiermark, aber auch in der West- u. Südsteiermark, wo die durchschnittlichen monatlichen Bruttopensionen um die öS 10.000,– lagen, gibt es eine große Anzahl von Pensionisten, die zu den ärmsten in Österreich zählen.
Während die Aktivbezüge und die Pensionen in der Steiermark der gleichen regionalen Rangfolge (von unten nach oben: Oststeiermark, West- u. Südsteiermark, Liezen, Westl. Obersteiermark, Östl. Obersteiermark, Graz) folgen, liegt die Steiermark bei den Pensionisteneinkommen hinter dem Burgenland am vorletzten Platz, bei den Aktivbezügen jedoch vor Kärnten und Tirol.
4 Die Bruttobezüge der steirischen Pensionisten
Üblicherweise wird die personelle Einkommensverteilung mittels Dezilen, Quartilen oder Terzilen dargestellt. D.h., die Anzahl der Fälle wird, nach dem Einkommen sortiert, in Zehntel, Viertel oder Drittel eingeteilt. Da die entsprechenden statistischen Informationen nicht publiziert zur Verfügung standen, mußte die Verteilung der Einkommen nach Dezilen, Quartilen und Terzilen geschätzt werden.
50% aller steirischen Pensionisten erzielen ein Einkommen von weniger als öS 10.700,–. Dieses Medianeinkommen liegt bei den Männern bei öS 14.880,– und beträgt für die weiblichen Pensionisten nur öS 8.214,–. Da somit die Hälfte der Einkommensbezieher mehr und die andere Hälfte weniger verdient, repräsentiert der Medianwert das relevante mittlere Einkommen und wird daher zu Recht häufig an Stelle des Durchschnitts verwendet.
Wie nachstehende Tabelle zeigt, reichte die personelle Einkommensverteilung der monatlichen Bruttobezüge steirischer Pensionisten im Jahr 1997 von durchschnittlich öS 2.139,– bei den ärmsten 10% der Frauen bis zu öS 42.500,– bei den reichsten 10% der Männer. Betrachtet man zunächst die untersten Dezile bzw. Quartile, so zeigt sich, daß 10% der steirischen Pensionisten im Jahr 1997 brutto weniger als öS 4.165,– pro Monat verdient haben und daß diese ärmsten der steirischen Pensionisten im Durchschnitt sogar nur S 2.547,– bezogen haben. Während die ärmsten 10% der steirischen Pensionistinnen weniger als öS 3.442,– verdienen und im Durchschnitt mit nur öS 2.139,– auskommen müssen, kommen die ärmsten 10% der männlichen Pensionisten auf einen Bruttobezug von durchschnittlich öS 3.867,– und verdienen damit beinahe doppelt soviel als die ärmsten 10% der Pensionistinnen. Dagegen erreichten die reichsten 10% der steirischen Pensionisten Bruttobezüge von mehr als öS 24.752,–, und im Durchschnitt verdienten sie sogar öS 36.833,–. Die reichsten 10% der Männer konnten mehr als öS 27.347,– erzielen und erreichten im Durchschnitt einen Bruttobezug von öS 42.500,–.
Es zeigt sich, daß die besser verdienenden weiblichen Pensionisten jeweils in ihrem Dezil relativ näher an die vergleichbaren Bruttobezüge der Männer herankommen als dies bei den ärmsten Pensionistinnen der Fall ist. So kommen die ärmsten 10% der steirischen Pensionistinnen nur auf einen durchschnittlichen Bruttobezug von 55% der vergleichbaren männlichen Pensionisten im untersten Dezil. Die reichsten 10% der weiblichen Pensionisten erzielen hingegen ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von 72% der männlichen Pensionisten im obersten Dezil.
Monatliche Bruttobezüge im Jahr 1997 | |||||||||||
Klassengrenzen | Durchschnittswerte | Wachstumsraten der Durchschnittswerte 1987-1997 | Bezüge der Frauen in % der Bezüge der Männer | ||||||||
Alle | Männer | Frauen | Alle | Männer | Frauen | Alle | m. | w. | 1987 | 1997 | |
1. Dezil | |||||||||||
Pensionisten | |||||||||||
Steirer | 4.165 | 6.574 | 3.442 | 2.547 | 3.867 | 2.139 | 2,7 | 3,0 | 2,6 | 57,2 | 55,3 |
Österreicher | 4.324 | 6.715 | 3.582 | 2.655 | 3.877 | 2.301 | 2,2 | 2,0 | 2,3 | 57,3 | 59,4 |
(Steirer = 100) | (104) | (102) | (104) | (104) | (100) | (108) | |||||
Aktive | |||||||||||
Steirer | 2.558 | 4.361 | 1.591 | 1.145 | 1.860 | 742 | -6,9 | -4,7 | -8,0 | 57,1 | 39,9 |
Österreicher | 2.622 | 4.110 | 1.731 | 1.136 | 1.715 | 781 | -7,7 | -6,0 | -8,9 | 62,4 | 45,5 |
Median bzw. Durchschnitt | |||||||||||
Pensionisten | |||||||||||
Steirer | 10.701 | 14.879 | 8.214 | 13.518 | 16.847 | 10.659 | 3,5 | 3,2 | 3,7 | 60,4 | 63,3 |
Österreicher | 11.555 | 16.119 | 8.927 | 14.544 | 18.482 | 11.520 | 3,7 | 3,5 | 3,7 | 60,8 | 62,3 |
(Steirer = 100) | (108) | (108) | (109) | (108) | (110) | (108) | |||||
Aktive | |||||||||||
Steirer | 18.452 | 21.880 | 12.789 | 20.166 | 24.120 | 14.640 | 3,0 | 3,4 | 2,7 | 65,1 | 60,7 |
Österreicher | 18.916 | 22.451 | 14.016 | 21.418 | 25.683 | 15.804 | 2,9 | 3,2 | 2,8 | 64,3 | 61,5 |
10. Dezil | |||||||||||
Pensionisten | |||||||||||
Steirer | 24.752 | 27.347 | 20.166 | 36.833 | 42.500 | 30.644 | 3,2 | 2,9 | 3,7 | 66,9 | 72,1 |
Österreicher | 26.227 | 30.482 | 21.812 | 40.443 | 48.991 | 32.286 | 3,7 | 3,5 | 3,9 | 63,5 | 65,9 |
(Steirer = 100) | (106) | (111) | (108) | (110) | (115) | (105) | |||||
Aktive | |||||||||||
Steirer | 37.562 | 42.640 | 29.695 | 55.023 | 62.996 | 40.065 | 4,0 | 4,2 | 4,2 | 63,2 | 63,6 |
Österreicher | 40.368 | 46.642 | 31.201 | 61.303 | 71.640 | 42.949 | 4,0 | 4,2 | 4,3 | 59,5 | 60,0 |
Quelle: ÖSTZ, Lohnsteuerstatistik 1987 und 1997; eigene Berechnungen.
Vergleicht man die Einkommen der Pensionisten mit jenen der aktiven Arbeitnehmer, so fällt auf, daß die Einkommen der Aktiven ungleicher verteilt sind als jene der Pensionisten. Insbesondere in den unteren Einkommensklassen haben die aktiven Arbeitnehmer einen geringeren Anteil an den Bezügen der Aktiven. Die ärmsten 10% der Aktiven verdienen nur öS 2.560,– und erhalten daher nur nicht einmal 1% der gesamten Aktivbezüge. Damit verdienen die Aktiven im untersten Dezil nicht nur relativ, sondern auch absolut weniger als die ärmsten 10% der Pensionisten. Dieser Einkommensnachteil der armen und ärmsten Aktiven läßt sich folgendermaßen erklären:
In den unteren Einkommensklassen der Aktiven finden sich zum größten Teil Teilzeitbeschäftigte, die entsprechend ihrer geringeren Arbeitszeit auch geringere Bruttolöhne erzielen. Da diese Arbeitszeitreduktion in der Regel nicht während der gesamten Erwerbsphase aufrecht bleibt, schlagen sich die niedrigeren Teilzeiteinkommen nicht zur Gänze in den Pensionen nieder. Außerdem werden Niedrigstpensionen in einigen Fällen durch die Ausgleichszulage aufgestockt. Der Einkommensnachteil im ersten Dezil der Aktiven ist daher bei den Frauen besonders ausgeprägt. Die monatlichen Bruttobezüge der aktiven Frauen machen im untersten Dezil durchschnittlich nur öS 740,– pro Monat aus, während die ärmsten 10% der Pensionistinnen auf öS 2.140,– pro Monat kommen.
Eine weitere Erklärung liefert das "Senioritätsprinzip". Insbesondere bei Angestellten und Beamten nehmen die Aktivbezüge mit dem Alter zu. Dies erhöht bei einem Vergleich über alle Altersklassen die Bandbreite der möglichen Ungleichverteilung.
Während die Einkommensverteilung der steirischen Pensionisten in den letzten zehn Jahren nahezu konstant geblieben ist, haben sich die Einkommensunterschiede bei den aktiven Steirern im selben Zeitraum verschärft. In den untersten Einkommensklassen kann die Reduktion der Bezugsanteile zumindest zum Teil durch die bereits erwähnte Zunahme des Erfassungsgrades bei den Teilzeitbeschäftigten und unterjährig Beschäftigten erklärt werden. Dagegen ist der Zuwachs der Anteile in den obersten Einkommensklassen auf eine zunehmende Polarisierung der Einkommensverteilung der aktiven Arbeitnehmer zurückzuführen.
5 Nettopensionen und Kaufkraft
Nettobezüge und Kaufkraft
Abgabenbelastung in % der Bruttobezüge | Wachstumsverlust durch Abgaben | Jährliche durchschnittliche Wachstumsraten der Nettobezüge | ||||||||
Differenz 1987-1997 | Monatliche Nettobezüge | |||||||||
Nettobezüge | 1987 | 1997 | Insges. | SV-Beitrag | Lohn-steuer | 1987 | 1997 | nominell | real*) | |
Steirische Pensionisten | 13,3 | 14,4 | 1,1 | 1,0 | 0,1 | 8.350 | 11.567 | 0,1 | 3,3 | 0,9 |
Männer | 15,2 | 16,5 | 1,3 | 1,1 | 0,2 | 10.417 | 14.060 | 0,2 | 3,0 | 0,6 |
Frauen | 10,6 | 11,6 | 1,0 | 0,9 | 0,0 | 6.633 | 9.428 | 0,1 | 3,6 | 1,2 |
Österreichische Pensionisten | 14,5 | 15,7 | 1,2 | 0,9 | 0,3 | 8.674 | 12.267 | 0,2 | 3,5 | 1,1 |
Männer | 17,0 | 18,2 | 1,2 | 1,0 | 0,2 | 10.907 | 15.126 | 0,2 | 3,3 | 0,9 |
Frauen | 11,5 | 12,6 | 1,1 | 0,9 | 0,2 | 7.067 | 10.071 | 0,1 | 3,6 | 1,2 |
Steirische Arbeitnehmer | 25,0 | 28,9 | 3,9 | 1,5 | 2,4 | 11.266 | 14.338 | 0,6 | 2,4 | -0,3 |
Männer | 25,5 | 30,1 | 4,6 | 1,6 | 3,1 | 12.839 | 16.859 | 0,6 | 2,8 | 0,1 |
Frauen | 23,6 | 26,1 | 2,5 | 1,3 | 1,2 | 8.560 | 10.814 | 0,3 | 2,4 | -0,3 |
Österreichische Arbeitnehmer | 25,9 | 29,5 | 3,6 | 1,5 | 2,1 | 11.870 | 15.097 | 0,5 | 2,4 | -0,3 |
Männer | 26,6 | 30,8 | 4,2 | 1,5 | 2,7 | 13.697 | 17.776 | 0,6 | 2,6 | -0,1 |
Frauen | 24,4 | 26,8 | 2,4 | 1,3 | 1,1 | 9.069 | 11.570 | 0,3 | 2,5 | -0,2 |
Quelle: ÖSTZ, Lohnsteuerstatistik 1987 und 1997; eigene Berechnungen.
*) Die Einkommen der aktiven Arbeitnehmer wurden mit dem VPI (1987=101,4; 1997=132,5) deflationiert. Für die Preisbereinigung der Pensionseinkommen wurde der Verbraucherpreisindex für Pensionisten (1987 = 100,4; 1997 = 127,1) verwendet.
Für die Lebenshaltung sind nicht die Bruttobezüge, sondern das verfügbare Nettoeinkommen relevant. Dieses ergibt sich aus dem Bruttobezug abzüglich der Beiträge zur Sozialversicherung und abzüglich der Lohnsteuer. Berücksichtigt man diese Abgaben, so reduzierte sich im Jahr 1997 bei einem durchschnittlichen steirischen Pensionisten das monatliche Einkommen von brutto öS 13.520,– um 14,4%, sodaß ihm/ihr ein Nettobezug von öS 11.570,– zur Verfügung stand. Im Vergleich dazu muß der typische gesamtösterreichische Pensionist – da er ein vergleichsweise höheres Bruttoeinkommen erzielt – mehr Abgaben leisten. Sein durchschnittlicher Abgabesatz (15,7%) ist höher als jener des steirischen Rentners. Daher reduziert sich der Einkommensvorsprung der gesamtösterreichischen Pensionisten von brutto 7,6% auf netto 6,1%.
Der durchschnittliche Abgabesatz der steirischen Arbeitnehmer war im Jahr 1997 mit 28,9% doppelt so hoch wie jener der Pensionisten. Dies ist keineswegs das Resultat einer "Ungerechtigkeit" des Steuersystems und kann auch nur zum geringsten Teil durch einen progressionsbedingt höheren Lohnsteuersatz der Arbeitnehmer erklärt werden. Der Unterschied liegt bei den Beiträgen zur Sozialversicherung. Pensionisten müssen nicht mehr für ihren Lebensabend vorsorgen und können auch nicht arbeitslos werden und leisten daher weder Pensionsbeiträge noch Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Aus diesem Grund sind ihre Beiträge zur Sozialversicherung mit nur 4% der Bruttobezüge deutlich geringer als die Beitragssätze der aktiven Arbeitnehmer, bei welchen durchschnittlich 15–16% ihrer Bruttobezüge einbehalten werden. Der vergleichsweise geringe Abgabensatz reduziert den Einkommensnachteil der Pensionisten gegenüber den Arbeitnehmern. Dieser sinkt bei den steirischen Pensionisten gegenüber den steirischen Arbeitnehmern von brutto 33% auf netto nur mehr 19%. Differenziert man nach Geschlechtern, so reduziert sich dieser Anteil. Während die männlichen Pensionisten um 17% weniger als die männlichen Arbeitnehmer verdienen, beträgt der relative Einkommensnachteil bei den weiblichen Pensionisten nur mehr 13%.
Aber nicht nur das Niveau der Bezüge, sondern auch deren Entwicklung wird bei Pensionisten und bei aktiven Arbeitnehmern durch Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer in unterschiedlichem Maß beeinflußt. Während die durchschnittlichen Abgabesätze bei den steirischen Pensionisten zwischen 1987 und 1997 um nur etwa einen Prozentpunkt gestiegen sind, ist die Belastung bei den aktiven Arbeitnehmern im gleichen Zeitraum um nahezu 4 Prozentpunkte angewachsen. Der Unterschied in der Dynamik der Abgaben liegt vor allem bei der Lohnsteuer. Während der durchschnittliche Lohnsteuersatz bei den Pensionisten im Zeitraum 1987 bis 1997 kaum (0,1%) gestiegen ist, hat sich die Besteuerung der Bezüge der aktiven Arbeitnehmer deutlich erhöht. Bei den steirischen Arbeitnehmern ist der durchschnittliche Lohnsteuersatz von 10,7% auf 13,2% der Bruttobezüge gestiegen. Da Pensionisten und Arbeitnehmer vom Steuerrecht grundsätzlich immer gleich behandelt wurden und die Bruttobezüge der steirischen Pensionisten während der letzten zehn Jahre stärker gestiegen sind als die Bezüge der aktiven Arbeitnehmer, erscheint der einseitige Zuwachs des durchschnittlichen Steuersatzes der Aktiven zunächst paradox. Das dürfte allerdings zwei Ursachen haben.
- Die Lohnsteuerreformen (1988 und 1994) haben die Empfänger geringerer Einkommen – und daher auch die Pensionisten – in überproportionalem Ausmaß entlastet.
- Es gibt gute Gründe, die Anlaß zur Vermutung geben, daß die Spar- bzw. Belastungspakete, welche in den Jahren 1996 und 1997 geschnürt wurden, vor allem die aktiven Arbeitnehmer und weniger die Pensionisten getroffen haben. So hat der schrittweise Abbau der Sonderausgaben (z.B. für Wohnbau) oder aber die Einschleifregelung beim allgemeinen Absetzbetrag die besser verdienenden Arbeitnehmer stärker getroffen als die Pensionisten. Direkt gegen die aktiven Arbeitnehmer haben sich beispielsweise die Bestimmungen über die Begrenzung der Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen und jene über die Aufwendungen der Arbeitszimmer gerichtet.
Bei einem Zeitvergleich (insbesondere über einen längeren Zeitraum hinaus) muß die inflationsbedingte Entwertung der Einkommen berücksichtigt werden. Daher wurden die Bezüge, sowohl der Pensionisten als auch der Aktiven, inflationsbereinigt. Die Einkommen der aktiven Arbeitnehmer wurden mit dem VPI (1987=101,4; 1997=132,5) deflationiert. Für die Preisbereinigung der Pensionseinkommen wurde der Verbraucherpreisindex für Pensionisten (1987=100,4; 1997=127,1) verwendet. Der VPI ist zwischen 1987 und 1997 im Durchschnitt pro Jahr um 2,7% gestiegen und hat das Wachstum der Kaufkraft des nominellen Nettoeinkommens der aktiven Arbeitnehmer mit dieser Rate reduziert, sodaß für die männlichen steirischen Arbeitnehmer ein kaum merkliches jährliches Wachstum von 0,1% verbleibt. Der Pensionistenindex stieg mit 2,4% pro Jahr weniger stark, sodaß die Kaufkraft eines durchschnittlichen steirischen Pensionisten um 0,9% pro Jahr gewachsen ist. Das Wachstum des realen verfügbaren Einkommens der männlichen Pensionisten ist nur halb so groß wie jenes der steirischen Pensionistinnen. Die Kaufkraft der letzteren wuchs im Durchschnitt der letzten zehn Jahre immerhin um 1,2% pro Jahr.
Im Vergleich dazu betrug die Wachstumsrate des realen Bruttoinlandsprodukts je Erwerbstätigen (Arbeitsproduktivität) während der letzten zehn Jahre im Durchschnitt etwa 2,2% pro Jahr. Dieses Wachstum wurde weder von den realen Nettobezügen der weiblichen oder männlichen Pensionisten noch von jenen der Aktiven erreicht.
6 Andere Einkunftsquellen
Bei der Darstellung der zur Verfügung stehenden Quellen wurde betont, daß die Lohnsteuerstatistik ein nur unvollständiges Bild der Einkommenssituation gibt, weil nur die Einkommen aus unselbständiger Arbeit (inklusive der Pensionsbezüge) berücksichtigt werden. Die integrierte Lohn- und Einkommensteuer erfaßt auch die Einkünfte der zur Einkommensteuer veranlagten Personen und liefert daher ein vollständiges Bild aller Einkunftsarten.
Rund 245.700 der steirischen Pensionisten, das sind über 95%, erzielen ausschließlich Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (inkl. Pensionen). Nur 4,5% der steirischen Pensionisten haben auch Einkünfte aus anderen Quellen. Im Vergleich dazu ist dieser Prozentsatz bei den österreichischen Pensionisten mit 5,4% etwas höher.
Allerdings sind die Fälle der Pensionisten, welche auch andere Einkünfte als jene aus unselbständiger Arbeit beziehen, nicht gleichmäßig über alle Einkommensstufen verteilt. Erwartungsgemäß erfreuen sich diese Pensionisten (nicht nur, aber auch) wegen des zusätzlichen Verdienstes eines höheren Einkommens.
Während fast 70% der Pensionisten mit ausschließlich NSA-Einkünften weniger als öS 200.000,– pro Jahr beziehen, ist es bei den Pensionisten, welche auch andere Einkünfte beziehen, genau umgekehrt. Mehr als 70% dieser Pensionisten verdienen über öS 200.000.–.
60% der Pensionisten, die ihr Einkommen überwiegend aus anderen Quellen als aus ihrer Rente (oder aus unselbständiger Arbeit) beziehen, verdienen sogar mehr als öS 300.000,–. Bei denjenigen, die ausschließlich NSA-Einkünfte erzielen, sind es hingegen nur knapp über 10%, die mehr als öS 300.000,– Jahreseinkommen erreichen.
Vergleicht man die steirischen mit den österreichischen Pensionisten, so fällt auf, daß die Österreicher nicht nur einen vergleichsweise höheren Anteil an nicht charakteristischen Einkünften aufweisen, sondern daß sich sowohl jene, welche nur NSA-Einkünfte beziehen, als auch jene, welche darüber hinaus auch nicht-charakteristische Einkommen lukrieren, in stärkerem Ausmaß in den höheren Einkommensklassen konzentrieren.
Anzahl der Pensionisten mit
(i) ausschließlich Einkünften aus unselbständiger Arbeit (NSA-Einkünfte)*)
(ii) nicht nur Einkünften aus unselbständiger Arbeit *)
(i) Ausschließlich NSA-Einkünfte | (ii) Nicht nur NSA-Einkünfte | ||||
(ii) Insgesamt | Davon: Schwerpunktmäßig | Insgesamt | |||
(ii.a) NSA- Einkünfte | (ii.b) andere Einkünfte | ||||
Anzahl der steirischen | 245.712 | 11.425 | 8.911 | 2.514 | 257.137 |
Pensionisten | (95,5 %) | (4,5 %) | (3,5 %) | (1 %) | (100 %) |
Davon in % mit einem Einkommen von: | |||||
Weniger als 100.000 | 24,2 % | 2,4 % | 2,3 % | 2,9 % | 23,2 % |
100.000 – 200.000 | 44,5 % | 27,5 % | 29,4 % | 20,7 % | 43,8 % |
200.000 – 300.000 | 19,9 % | 25,2 % | 27,4 % | 17,3 % | 20,1 % |
Mehr als 300.000 | 11,4 % | 44,9 % | 40,9 % | 59,0 % | 12,9 % |
Anzahl der österreichischen | 1.578.579 | 89.438 | 69.567 | 19.871 | 1.668.017 |
Pensionisten | (94,6 %) | (5,4 %) | (4,2 %) | (1,2 %) | (100 %) |
Davon in % mit einem Einkommen von: | |||||
Weniger als 100.000 | 23,3 % | 2,3 % | 2,1 % | 2,8 % | 22,1 % |
100.000 – 200.000 | 42,2 % | 26,4 % | 28,3 % | 19,6 % | 41,4 % |
200.000 – 300.000 | 21,1 % | 25,3 % | 27,6 % | 17,3 % | 21,3 % |
Mehr als 300.000 | 13,4 % | 46,1 % | 42,0 % | 60,3 % | 15,2 % |
Anzahl der steirischen | 452.921 | 25.660 | 21.677 | 3.983 | 478.581 |
Arbeitnehmer | (94,6 %) | (5,4 %) | (4,5 %) | (0,8 %) | (100 %) |
Davon in % mit einem Einkommen von: | |||||
Weniger als 100.000 | 22,5 % | 7,4 % | 6,4 % | 12,3 % | 21,7 % |
100.000 – 200.000 | 27,1 % | 15,1 % | 14,2 % | 19,9 % | 26,4 % |
200.000 – 300.000 | 28,3 % | 19,8 % | 20,9 % | 13,3 % | 27,9 % |
Mehr als 300.000 | 22,1 % | 57,8 % | 58,4 % | 54,5 % | 24,0 % |
Quelle: ÖSTZ, Integrierte Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1994; eigene Berechnungen.
*) Zu den Einkünften aus unselbständiger Arbeit (NSA-Einkünfte) werden auch die Pensionen hinzugerechnet.
Ein ähnliches Bild ergibt sich beim Vergleich der steirischen Pensionisten und der steirischen Arbeitnehmer. Der Anteil jener Personen, welcher auch andere (außer NSA-)Einkünfte erzielt, ist bei den Aktiven etwas höher als bei den Pensionisten. Auch sind die Personen mit nicht-charakteristischen Einkommensanteilen anteilsmäßig in den oberen Einkommensklassen vergleichsweise stärker vertreten, als es bei den Pensionisten der Fall ist.
Während die Anzahl und die Verteilung der Fälle getrennt nach (aktiven) "Arbeitnehmern", "Pensionisten" und "übrigen Einkommensbeziehern" auch auf regionaler Ebene (Bundesländer) zur Verfügung stehen, sind die Werte und die Verteilung der Einkommen und der Steuern auf regionaler Ebene nur für alle Einkommensbezieher insgesamt verfügbar. Da die Bezüge der steirischen (oder ausländischen) Pensionisten der entsprechenden Publikation nicht direkt entnommen werden konnten, mußten diese Werte abgeschätzt werden. Dabei wurden die Einkommen auf regionaler Ebene in einem ersten Schritt auf Grundlage der verfügbaren Pro-Kopf-Einkommen getrennt nach Einkommensbeziehern ("Arbeitnehmern", "Pensionisten" und "übrigen Einkommensbeziehern") abgeschätzt. Da die entsprechenden regionalen Werte zwar nicht nach Einkommensbeziehern gegliedert, wohl aber insgesamt verfügbar waren, konnte diese primär-statistische Information berücksichtigt und der Schätzfehler, welcher sich aus dem ersten Berechnungsschritt ergab, in einem zweiten Schritt korrigiert werden. Da die Schätzung der Einkommen für jede der 15 Einkommensstufen getrennt vorgenommen wurde, dürften zumindest die ermittelten Durchschnittseinkommen einigermaßen robust sein.
Durchschnittliche monatliche Einkommen der Arbeitnehmer und der Pensionisten.
(netto SV-Beiträge aber vor Abzug der Lohn-/Einkommensteuer und ohne Transfers)
Einkommensindizes der Österreicher (Steiermark = 100) in Klammern.
Gesamtösterreich | Steiermark | |||
Arbeitnehmer | Pensionisten | Arbeitnehmer | Pensionisten | |
(i) Ausschließlich | 16.300 | 12.400 | 15.400 | 11.700 |
NSA-Einkünfte *) | (106) | (106) | ||
(ii) Auch andere als | 38.700 | 30.800 | 35.500 | 29.300 |
NSA-Einkünfte | (109) | (105) | ||
Alle Arbeitnehmer bzw. | 17.700 | 13.400 | 16.500 | 12.500 |
Pensionisten | (107) | (107) | ||
Quelle: ÖSTZ, Integrierte Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1994; eigene Berechnungen. | ||||
Nachrichtlich: | 17.000 | 12.700 | 16.000 | 12.000 |
Lohnsteuerstatistik 1994 | (106) | (106) | ||
Unterschätzungsbias der Lohnsteuer | 3,5% | 5,3% | 2,8% | 4,4% |
Quelle: ÖSTZ, Lohnsteuerstatistik 1994; eigene Berechnungen. |
*) Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (NSA-Einkünfte) werden auch die Pensionen hinzugerechnet.
Die Berücksichtigung der Einkommen aus anderen Einkunftsarten wirkt sich auf die Durchschnittseinkommen aus. Ob Arbeitnehmer oder Pensionisten – ob Österreicher oder Steirer – wer neben seinen NSA-Einkünften auch Einkommen aus anderen Einkunftsarten erzielt, verdient im Durchschnitt besser.
Während steirische Pensionisten, welche im Jahr 1994 ausschließlich NSA-Einkünfte bezogen, im Durchschnitt nur auf etwa öS 11.700,– pro Monat kamen, verdienten jene, welche auch Einkommen aus anderen Quellen erzielten, deutlich mehr. Mit einem Einkommen von rund öS 29.300,– pro Monat hatten diese ein Einkommen, welches die Bezüge der "einfachen" (nur NSA) Pensionisten um das Zweieinhalbfache überstieg. Bei den Arbeitnehmern ist der Abstand zwischen den "Dazuverdienern" und denjenigen, welche nur NSA-Einkünfte beziehen, nicht ganz so hoch.
Berücksichtigt man neben der finanziellen Hauptquelle auch die nicht-charakteristischen Bezüge der steirischen Pensionisten, so ergibt sich ein Durchschnittseinkommen von öS 12.500,– pro Monat. Im Vergleich dazu weist die Lohnsteuerstatistik 1994, welche nur die NSA-Bezüge berücksichtigt, durchschnittliche Monatsbezüge von rund öS 12.000,– aus. Diese sind (bezogen auf die integrierte Lohn- und Einkommensteuerstatistik) um 4,4% geringer als die entsprechenden Bezüge der integrierten Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1994. Diese Unterschätzungstendenz der Lohnsteuerstatistik ist für die österreichischen Pensionisten mit 5,3% größer, für die Arbeitnehmer insgesamt (3,5%), aber besonders für die steirischen Arbeitnehmer (2,8%) geringer als die Unterschätzung der Bezüge der steirischen Pensionisten. Vergleicht man die monatlichen adaptierten Bruttobezüge lt. Lohnsteuerstatistik mit den monatlichen Lohneinkünften jener Arbeitnehmer oder Pensionisten, welche ausschließlich NSA-Einkünfte bezogen haben, so fällt auf, daß die Lohnsteuerstatistik sowohl bei den Pensionisten als auch bei den Arbeitnehmern und sowohl für Gesamtösterreich als auch für die Steiermark signifikant höhere Monatsbezüge aufweisen. Dies kann dadurch erklärt werden, daß jene aktiven Arbeitnehmer und Pensionisten, welche ausschließlich NSA-Einkünfte bezogen haben, im Durchschnitt weniger verdienen als jene, welche auch andere Einkünfte aufweisen, und daß auch die letzteren (allerdings nur mit ihren NSA-Einkünften) in der Lohnsteuerstatistik erfaßt sind.
Die integrierte Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1994 berücksichtigt zum ersten Mal auch Transfereinkommen. Es wurden folgende Transfers erfaßt: Bundespflegegeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Karenzurlaubsgeld und sonstige Beihilfen (jedoch nicht Familien- und Studienbeihilfe). Unter Berücksichtigung der Steuern und nun auch der Transfers läßt sich ein Bild der verfügbaren Nettoeinkommen erstellen.
Einkommensverteilung und monatliches Einkommen der steirischen Pensionisten
Stufen des Gesamteinkommens | Fälle | Monatl. Gesamteink. (Brutto ohne SV-Beitr.) | Umverteilung durch Steuern und Transfers | ||||
Anzahl | Verteilung in % | Monatl. Transfereinkommen | Monatl. Steuerbelastung | in % der Bruttoeink. | Monatl. verfügbare Nettoeinkommen | ||
bis 50.000 | 128.707 | 7,7 % | 2.100 | 80 | 10 | 3,3 % | 2.170 |
50.000–100.000 | 240.717 | 14,4 % | 5.280 | 330 | 10 | 6,0 % | 5.600 |
100.000–150.000 | 411.381 | 24,7 % | 7.930 | 800 | 50 | 9,5 % | 8.690 |
150.000–200.000 | 278.516 | 16,7 % | 11.220 | 1.260 | 540 | 6,4 % | 11.940 |
200.000–250.000 | 214.403 | 12,9 % | 14.670 | 1.380 | 1.320 | 0,4 % | 14.730 |
250.000–300.000 | 141.202 | 8,5 % | 18.250 | 1.390 | 2.180 | -4,3 % | 17.470 |
300.000–350.000 | 89.519 | 5,4 % | 21.920 | 1.290 | 3.080 | -8,2 % | 20.120 |
350.000–400.000 | 47.374 | 2,8 % | 25.610 | 1.200 | 4.000 | -10,9 % | 22.810 |
400.000–500.000 | 48.827 | 2,9 % | 30.840 | 950 | 5.550 | -14,9 % | 26.240 |
500.000–600.000 | 24.885 | 1,5 % | 38.360 | 790 | 7.940 | -18,7 % | 31.200 |
600.000–800.000 | 23.386 | 1,4 % | 48.450 | 530 | 11.400 | -22,4 % | 37.570 |
800.000 –1 Mio. | 9.383 | 0,6 % | 63.120 | 500 | 16.700 | -25,7 % | 46.910 |
1–2 Mio. | 7.974 | 0,5 % | 89.950 | 310 | 28.410 | -31,2 % | 61.840 |
mehr als 2 Mio. | 1.743 | 0,1 % | 285.820 | 80 | 109.770 | -38,4 % | 176.130 |
Insgesamt | 1.668.018 | 100 % | 12.490 | 895 | 1.300 | -3,2 % | 12.090 |
Nachrichtlich: | |||||||
Steirische Arbeitnehmer | 16.480 | 420 | 2.270 | -11,2 % | 14.640 | ||
Österr. Pensionisten | 13.380 | 820 | 1.550 | -5,5 % | 12.650 |
Quelle: ÖSTZ, Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1994; eigene Berechnungen.
Etwa 18% aller Pensionisten erhalten Transfers, und zwar vorwiegend Bundespflegegeld. Dieses beträgt monatlich im Durchschnitt rund öS 4.100,– pro Empfänger. Im Durchschnitt erhält jeder steirische Pensionist (inklusive den nicht Anspruchsberechtigten) monatliche Transfers von etwa öS 900,–. Bis zu einem Gesamteinkommen von jährlich öS 250.000,– überwiegen die Transfereinkommen die Steuerzahlungen. Da der größte Teil der Transfers (das Pflegegeld) unabhängig vom Einkommen ausbezahlt wird, wirken die Transfers insgesamt erst in den höheren Einkommensklassen umverteilend. Von der Umverteilung profitieren daher nicht vorwiegend die ärmsten der Pensionisten, sondern die typischen Durchschnittspensionisten mit einem Jahreseinkommen um öS 150.000,–.
Bei den aktiven Arbeitnehmern ist der Anteil der Transferempfänger nur 16,5%. Im Gegensatz zu den Pensionisten bestehen die Transferzahlungen zum überwiegenden Teil aus dem Arbeitslosengeld. Alle aktiven steirischen Arbeitnehmer erhalten im Monatsdurchschnitt nur etwa öS 420,–.
Woher stammen die Einkünfte jener Pensionisten, die außer ihren Pensionen auch noch andere Einkommen erzielen? Darüber informiert uns die Einkommensteuerstatistik. Diese Steuerstatistik erfaßt die zur Einkommensteuer veranlagten Personen, nach ihren Einkünften gegliedert, in die folgenden sieben Einkunftsarten, welche der Definition und dem Inhalt nach dem EStG (§ 2) entsprechen.
Pensionisten haben ex definitione Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit, wobei die Pensionsbezüge die Aktivbezüge aus NSA überwiegen. Zur Einkommensteuer sind vorwiegend jene Pensionisten veranlagt, welche neben den Einkünften aus NSA auch noch Einkünfte aus den anderen der sieben Einkunftsarten haben. In der Steiermark waren das im Jahr 1994 etwa 5% aller Pensionisten – das sind rund 10.000 Personen. Die Personen, welche zwar zur Einkommensteuer veranlagt waren, jedoch ausschließlich NSA-Einkünfte aufweisen, wurden hier aus der Betrachtung ausgenommen.
Je nach den Gewichten, welche die einzelnen Einkunftsarten, gemessen am Gesamteinkommen, haben, lassen sich diese Pensionisten folgendermaßen gliedern:
(1) | Pensionisten mit schwerpunktmäßigen Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit, | |
(1.1) | in Kombination mit Nichtarbeitseinkünften (z.B. Pensionisten, welche neben ihrer Pension auch noch Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung erzielen), | |
(1.2) | in Kombination auch mit anderen Arbeitseinkünften und gegebenenfalls auch Nichtarbeitseinkünften (z.B. Pensionisten, welche neben ihrer Pension Einkünfte aus selbständiger Arbeit und ge-gebenenfalls auch noch Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen). | |
(2) | Pensionisten, deren Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit nicht den Schwerpunkt ihres Einkommens bilden, | |
(2.1) | Pensionisten mit schwerpunktmäßigen Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (z.B. pensionierte Landwirte, bei denen die Einkommen aus der Land- und Forstwirtschaft den Schwerpunkt -ihrer Einkünfte bilden), | |
(2.2) | Pensionisten mit schwerpunktmäßigen Einkünften aus selbständiger Arbeit (z.B. Ärzte oder Rechtsanwälte, welche zwar eine Pension beziehen, bei denen die Einkünfte aus ihrer Ordination oder Kanzlei aber überwiegen), | |
(2.3) | Pensionisten mit schwerpunktmäßigen Einkünften aus -einem Gewerbebetrieb, | |
(2.4) | Pensionisten mit schwerpunktmäßigen Einkünften aus Nicht-Arbeitseinkommen (z.B. Pensionisten, welche Wohnungen vermieten und bei denen die deklarierten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung die Pensionsbezüge übersteigen. |
Insbesondere bei der Interpretation der Einkünfte der Gruppe 2 – also jener Pensionisten, deren NSA-Einkünfte nicht den Schwerpunkt ihres Einkommens bilden – ist darauf zu achten, daß in den Einkünften aus "Land- und Forstwirtschaft", aus "selbständiger Arbeit", aus "Gewerbebetrieb" oder in den "sonstigen Einkünften" auch etwaige transitorische, unregelmäßige und einmalige Einkunftsbestandteile ausgewiesen werden. So ist das Einkommen aus dem Verkauf eines Gewerbebetriebs, einer Landwirtschaft oder einer Arztpraxis bzw. einer Rechtsanwaltskanzlei in der jeweiligen Einkunftsart – Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder Einkünfte aus selbständiger Arbeit – enthalten. Diese Veräußerungsgewinne (§ 24 EStG) sind insbesondere an der Wende vom Berufs- zum Pensionistenleben von Bedeutung. Andere transitorische Einkünfte, welche ebenfalls das laufende Einkommen nicht betreffen, wie z.B. Spekulationsgewinne (§ 30 EStG) oder Einkünfte aus der Veräußerung von Beteiligungen (§ 31 EStG), sind u.a. Teile der "sonstigen Einkünfte" .
Zur Einkommensteuer veranlagte steirische Pensionisten
Nach Stufen des zu versteuernden Einkommens | (1) mit schwerpunktm. NSA-Einkünften in Kombination | (2) schwerpunktmäßige Einkünfte aus | (1)+(2) Insgesamt | ||||
mit ausschl. NA Eink. | auch mit anderen | Land- und Forstw. | Selbst. Arbeit | Gewerbe- betrieb | Nicht- arbeitseink. | ||
(1.1) | (1.2) | (2.1) | (2.2) | (2.3) | (2.4) | ||
Bis 50.000 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 4 | 7 |
50.000–100.000 | 31 | 32 | 1 | 0 | 2 | 8 | 74 |
100.000–150.000 | 893 | 521 | 7 | 4 | 65 | 167 | 1.657 |
150.000–200.000 | 1.004 | 605 | 7 | 5 | 90 | 212 | 1.923 |
200.000–300.000 | 1.348 | 784 | 6 | 14 | 121 | 275 | 2.548 |
300.000–500.000 | 826 | 638 | 6 | 23 | 150 | 291 | 1.934 |
500.000–1 Mio. | 443 | 411 | 6 | 64 | 199 | 210 | 1.333 |
1 Mio.–2 Mio. | 20 | 82 | 5 | 80 | 90 | 50 | 327 |
2 Mio.–5 Mio. | 2 | 10 | 0 | 42 | 44 | 10 | 108 |
Mehr als 5 Mio. | 0 | 0 | 1 | 7 | 15 | 5 | 28 |
Fälle insgesamt | 4.570 | 3.083 | 39 | 239 | 776 | 1.232 | 9.939 |
Einkommen | |||||||
in Mio. S | 1.267 | 1.026 | 25 | 342 | 615 | 516 | 3.790 |
Monatl. Eink. | 19.800 | 23.800 | 45.500 | 102.300 | 56.600 | 29.900 | 27.200 |
Quelle: ÖSTZ, Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1994; eigene Berechnungen.
7.653 steirische Pensionisten, das sind 77% der hier betrachteten einkommensteuerpflichtigen Pensionisten, haben schwerpunktmäßig Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Rund 46% haben schwerpunktmäßig NSA-Einkünfte in Kombination mit Nichtarbeitseinkommen und 31% in Kombination auch mit anderen (nicht NSA) Arbeitseinkünften. Nur bei 2.286 steirischen Pensionisten bilden die Pensionsbezüge nicht den Schwerpunkt ihres Einkommens. Etwa die Hälfte dieser Pensionisten kann schwerpunktmäßig von Nichtarbeitseinkommen – also von Vermietung und Verpachtung oder von Kapitaleinkommen – leben.
Darüber hinaus lassen sich 39 pensionierte Land- und Forstwirte, 239 pensionierte Selbständige und 776 pensionierte Gewerbetreibende identifizieren, bei denen der Einkommensschwerpunkt nicht bei den Pensionsbezügen, sondern bei den jeweiligen charakteristischen Einkünften liegen. Diese Pensionisten gehören scheinbar zu den Spitzenverdienern. Bei mehr als einem Viertel dieser Pensionisten übersteigt das steuerpflichtige Jahreseinkommen die Millionengrenze. Mehr als die Hälfte der Pensionisten, welche schwerpunktmäßig Einkünfte aus selbständiger Arbeit hatten, verdienten im Jahr 1994 mehr als eine Million Schilling. Beinahe die Hälfte der Pensionisten, welche schwerpunktmäßig Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben, kamen auf ein Jahreseinkommen von über öS 500.000,–. Es ist allerdings zu vermuten, daß diese Einkommen insbesondere in den oberen Einkommensklassen nicht so sehr auf überdurchschnittlich hohe laufende Bezüge, sondern vielmehr auf einmalige und hohe Erlöse aus Veräußerungsgewinnen gem. § 24 EStG zurückzuführen sind.
7 Die Berücksichtigung der Haushaltsgröße – Der Versuch einer Abschätzung von Äquivalenzeinkommen (7)
Die finanzielle Situation von Personen kann nicht mit dem Einkommen allein beschrieben werden, auch finanzielle Verpflichtungen, insbesondere Unterhaltspflichten, sind zu berücksichtigen. Oder kurz gesagt: Wie viele Personen müssen von diesem Einkommen leben?
Es bedarf wohl keiner weiteren Argumente dafür, daß ein Single mit einem monatlichen Einkommen von öS 30.000,– sich in einer unbestreitbar besseren finanziellen Lage befindet als eine fünfköpfige Familie mit ebenfalls öS 30.000,–. Da Senioren aufgrund ihres Alters tendenziell weniger Personen, insbesondere weniger Kinder, versorgen müssen, sind die bislang durchgeführten Vergleiche vor diesem Hintergrund zu relativieren. In der österreichischen amtlichen Einkommensstatistik sind aber zur Zeit zuwenig Informationen gespeichert, um Äquivalenzeinkommen, die diese Unterhaltspflichten integrieren, berechnen zu können. An entsprechenden Verbesserungen der Datenlage wird derzeit im ÖSTAT gearbeitet. Aber nicht nur die Datenlage ist ungenügend, auch Probleme in Zusammenhang mit Äquivalenzskalen sind noch zu lösen. (8) Jedenfalls beruhen nationale und internationale Studien über Einkommensverteilungen noch immer teilweise auf unkorrigierten Haushaltseinkommen.
Auch im Rahmen dieser Arbeit kann das Problem der Äquivalenzeinkommen nicht in vollem Umfang gelöst werden. Aufbauend auf die bereits beschriebenen Daten können auf Grundlage einiger ungesicherter, aber plausibler Annahmen durchschnittliche Äquivalenzeinkommen für die österreichischen Senioren und für jüngere Personen in Österreich geschätzt werden. Die durchschnittliche Höhe des österreichweiten Äquivalenzeinkommens ist relativ gut abgesichert, leider sind aber keine Aussagen für steirische Senioren und über die Verteilung des Einkommens möglich. Aber auch der Vergleich des durchschnittlichen österreichischen Seniors mit seinem jüngeren Pendant ist in diesem Zusammenhang von großem Interesse.
Der integrierten Lohn- und Einkommensteuerstatistik für 1994 kann die Verteilung der Nettoeinkommen und einiger Transfers (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Karenzurlaubsgeld, Pflegegeld u.a.) an Personen über und unter 60 Jahren entnommen werden. Diese Einkommen wurden noch um nicht erfaßte Transfers (insbesondere Familien- und Wohnbeihilfe) sowie um nicht steuerpflichtige Einkommen (insbesondere endbesteuerte Kapitalerträge und Auszahlungen von Lebensversicherung) ergänzt. Die so ermittelten Gesamteinkommen der beiden Altersgruppen wurden danach in Bezug zu den jeweiligen Personenzahlen (Wohnbevölkerung) gesetzt. Dabei ist zu beachten, daß Senioren auch einige Personen unter 60 Jahren finanziell versorgen (z.B. "Nachzügler" oder jüngere Partnerinnen ohne oder mit geringem eigenem Einkommen). Der umgekehrte Fall, Transfers von "Junioren" zu Senioren, wird seltener der Fall sein. (9)http://www.uni-graz.at/seniowww/lager.htm#9
Folgende Annahmen bezüglich des Einkommens wurden getroffen:
- Die zwei wichtigsten noch nicht berücksichtigten Transfers, Familien- und Wohnbeihilfe, kommen nahezu vollständig den Personen unter 60 Jahren zugute. (10) Andere Transfers werden nicht berücksichtigt, sie sind quantitativ auch unbedeutend. (11)
- Zusätzliche Einkommen: Die endbesteuerten und deshalb in der Steuerstatistik nicht erfaßten Kapitaleinkommen werden entsprechend einer Studie von Mooslechner (1997, S. 147) zwischen Junioren und Senioren verteilt. Da Senioren 40% des Netto-Geldvermögens der österreichischen Privathaushalte besitzen, werden ihnen auch 40% der Kapitalerträge zugerechnet. Die endbesteuerten Kapitalerträge, die nicht nur privaten Haushalten zufließen, liegen in Österreich in der Größenordnung von 100 Mrd. Schilling jährlich. Dieser Betrag wäre noch um KESt-freie Anleihenerträge, die Auszahlungen der Lebensversicherungen (ca. 40 Mrd.), die allerdings nur zu einem Teil Kapitalerträge darstellen, den steuerfreien Kursgewinnen von Aktien und um einige weitere bisher unberücksichtigte Einkommen zu ergänzen. Mangels genauerer Daten wird ein jährlicher, in den Steuerstatistiken nicht erfaßter, Kapitalertrag an private Haushalte in der Höhe von netto 100 Mrd. Schilling unterstellt. (12)
Somit ergibt sich für 1994 folgende Einkommensverteilung zwischen Junioren und Senioren, wobei die Nettoeinkommen der Steuerstatistik bereits um Einkommen an nicht im Inland lebende Personen bereinigt sind.
„Junioren“ | „Senioren“ | |
(Personen unter 60 Jahre) | (Personen über 60 Jahre) | |
Nettoeinkünfte laut integrierter Lohn- und Einkommensteuerstatistik | 843 | 261 |
Familienbeihilfe (13) , Wohnbeihilfe (14)http://www.uni-graz.at/seniowww/lager.htm#14 | ca. 50 | ca. 1 |
Endbesteuerte und andere in der Steuerstatistik nicht erfaßte Kapitaleinkünfte | ca. 60 | ca. 40 |
Summe (in Mrd. öS pro Jahr) | 953 | 302 |
Tab.: Zurechnung der Einkommen an unterschiedliche Altersgruppen, Hauptvariante.
Dieses Einkommen ist noch auf ein Äquivalenzeinkommen ("Pro-Kopf-Einkommen") umzurechnen. Die Wohnbevölkerung nach Alter kann dem Sozialbericht 1997 (Datenband 7) entnommen werden: 1994 gab es in Österreich 1,587.000 ältere Menschen (über 60 Jahre), 4,566.000 Personen zwischen 20 und 60 Jahren und 1,877.000 Kinder (unter 20 Jahren), insgesamt also eine Wohnbevölkerung von 8,030.000 Personen.
Nicht verfügbar hingegen ist die Anzahl der Junioren, die von älteren Menschen (finanziell) versorgt werden. Es liegen keine ausreichenden Daten über die Unterhaltsverpflichtungen der Senioren an Personen unter 60 Jahren vor. Folgende Annahmen wurden für die Hauptvariante getroffen: Davon ausgehend, daß Partnerinnen durchschnittlich um drei Jahre jünger sind als ihre Männer, wurde die Zahl der nicht erwerbstätigen Frauen zwischen 57 und 60 Jahren ermittelt. Bei einer Wohnbevölkerung von rund 120.000 Frauen in diesem Altersbereich und einer "Frauenerwerbsquote" von rund 60% (15) kann von rund 50.000 jüngeren Partnerinnen, die vom Einkommen der Senioren zu versorgen sind, ausgegangen werden. Weiters wird in der Hauptvariante angenommen, daß ein Fünftel der Studierenden, rund 30.000 Studenten, von den Senioren unterstützt wird.
Diese Personen sind noch zueinander in Relation zu setzen, dies geschieht mit Hilfe von Äquivalenzskalen bzw. -gewichten. Für die vorliegenden Berechnungen wird generell allen Erwachsenen ein Äquivalenzgewicht von eins (16) und Kindern (bis 20 Jahre) ein Äquivalenzgewicht von 0,5 zugeteilt. Ein Äquivalenzgewicht von 0,5 für Kinder ist in Österreich und in OECD-Statistiken durchaus üblich. Es wird also angenommen, daß Kinder mit dem halben Äquivalenzeinkommen genauso gut leben können wie Erwachsene mit dem vollen Äquivalenzeinkommen.
Diese Annahmen führen zu folgenden Äquivalenzeinkommen:
In der Hauptvariante ist ein jährliches Gesamteinkommen für Senioren von 302 Mrd. Schilling auf 1,667.000 Personen (1,587.000 Senioren und 80.000 zu versorgende Junioren) zu verteilen. Das entspricht einem monatlichen Äquivalenzeinkommen (14mal jährlich) von öS 12.900,– monatlich. Der Vergleichswert für die jüngere Bevölkerung berechnet sich folgendermaßen: 953 Mrd. Schilling Gesamteinkommen, verteilt auf 5,425.000 volle Äquivalenzgewichte, (17) ergibt ein monatliches Äquivalenzeinkommen von öS 12.500,–. Das Ergebnis größenordnungsmäßig gleicher durchschnittlicher Äquivalenzeinkommen für Senioren und Junioren ist auch robust auf realistische Änderungen der obigen Annahmen (Verteilung von Familien- und Wohnbeihilfe und der nicht-steuerpflichtigen Einkommen, Unterhaltsverpflichtungen der Senioren an Personen unter 60 Jahren, Berücksichtigung unterschiedlicher Haushaltsgrößen).
Zusammenfassend kann festgehalten werden, daß die Äquivalenzeinkommen der Senioren (und der Junioren) datenbedingt nicht auf den Schilling genau berechnet werden konnten. Dies wäre aber ohnehin nur eine Scheingenauigkeit, da auch die Äquivalenzskalen selbst keine harten Fakten darstellen, sondern nur auf der Grundlage von Expertenmeinungen beruhen. Die generelle Aussage, daß Senioren durchschnittlich über ein gleich hohes Äquivalenzeinkommen verfügen wie die restliche Bevölkerung, ist aber relativ gut abgesichert. Die durchschnittliche finanzielle Situation der Senioren unterscheidet sich auf Basis von Äquivalenzeinkommen nicht von der der restlichen Bevölkerung.
Nicht berücksichtigt wurde die unterschiedliche Lebenssituation: Einerseits befindet sich die jüngere Bevölkerung in der Existenzgründungsphase. Nicht nur Aufwendungen für Wohnraumschaffung, auch die Ausgaben für langfristige Konsumgüter (Wohnungseinrichtung, Autos) fallen verstärkt bei den Jüngeren an. Andererseits werden Senioren teilweise mit einem höheren Ausgabenbedarf aufgrund ihres altersbedingten Gesundheitszustandes konfrontiert.
Noch wichtiger als dieser unterschiedliche Bedarf ist für die Interpretation des vorliegenden Ergebnisses die Nichtberücksichtigung der innerfamiliären Transfers. Damit sind aber nicht so sehr die über die Unterhaltsverpflichtungen hinausgehenden laufenden Unterstützungen, sondern vor allem Schenkungen und Erbschaften gemeint.
Das Vermögen der österreichischen Privathaushalte wird vorsichtig auf rund 6.000 Mrd. Schilling geschätzt (vgl. Farny/Gall/Predl 1996). Da sich dieses Vermögen auf die über 50jährigen konzentriert, kann davon ausgegangen werden, daß das Vermögen alle 30 Jahre an die nächste Generation vererbt (oder verschenkt) wird. Dies führt zu einer durchschnittlichen jährlichen Vermögenstransaktion in der Größenordnung von 200 Mrd. Schilling, die wohl überwiegend Personen mittleren (bis höheren) Alters zukommen wird. Eine Integration dieser "Einkommen" würde das Bild wahrscheinlich gänzlich verändern, ist aber aufgrund der Datenlage nicht möglich.
Weiters ist die Einkommensentwicklung innerhalb der Bevölkerung bis 60 Jahre zu beachten. Diese "Junioren" bilden keineswegs eine homogene Gruppe, wie dies die Darstellung von Durchschnittsgrößen suggerieren könnte. Personen unter 40 Jahren verdienen relativ wenig (rund 30% weniger als Personen zwischen 40 und 60 Jahren) und stellen im Falle von Familiengründungen sicherlich die Altersschicht mit den geringsten Äquivalenzeinkommen dar. Das Äquivalenzeinkommen steigt dann mit zunehmendem Alter an, um dann für Senioren bzw. mit dem Pensionsbeginn wieder plötzlich auf den durchschnittlichen Wert abzusinken. Dieser Rückgang wird natürlich von vielen Senioren schmerzhaft wahrgenommen, da sich ihr Lebensstandard oft den alters-bedingt gestiegenen Äquivalenzeinkommen angepaßt hat.
Die gesamte Studie, welche 101 Seiten umfaßt und sehr detaillierte statistische Tabellen sowie eine ausführliche Dokumentation der (Konsum-)Befragung der steirischen Senioren enthält, kann über das Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte, 8010 Graz, RESOWI-Zentrum, Universitätsstr. 15/F/2, Tel. 0316/380-3520, bezogen werden.
Verzeichnis der verwendeten Quellen
Atkinson, Anthony B. (1995), Incomes and the Welfare State. Essays on Britain and Europe. Cambridge (GB): Cambridge University Press.
Bauer, Martin (1998), "Personen- und Haushaltseinkommen von Pensionisten 1995. Ergebnisse des Mikrozensus September 1995.", Statistische Nachrichten 3/1998, S. 204ff.
Bauer, Martin und Kronsteiner, Christa (1997), "Konsumerhebung 1993/94: Sozialstatistische Ergebnisse (1. Teil)", Statistische Nachrichten 6/1997, S. 448–454.
Bauer, Martin und Raffel, Hildegard (1997), "Konsumerhebung 1993/94: Vergleich mit der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung", Statistische Nachrichten 8/1997, S. 631–634
Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (1998), Bericht über die soziale Lage. Arbeitsmarkt, Einkommen, Sozialversicherung, Sozialausgaben 1997. Datenband. Wien.
Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (1999), Älter werden in Österreich. Wien.
Farny, Otto, Gall, Franz und Predl, Margit (1996), Vermögen, Erben und Erbschaftssteuer in Österreich. AK Wien.
Guger Alois (1998), "Verteilungswirkungen familienpolitisch motivierter Maßnahmen", WIFO-Studie. Wien.
Guger, Alois (1996) (Koordination): Umverteilung durch öffentliche Haushalte in Österreich. WIFO-Studie, Wien.
Kronsteiner, Christa (1996), "Konsumerhebung 1993/94: Monatliche Verbrauchsausgaben der Haushalte", Statistische Nachrichten 12/1996, S. 935–944.
Kronsteiner, Christa (1997a), "Konsumerhebung 1993/94: Monatliche Verbrauchsausgaben pro Kopf (gewichtet)", Statistische Nachrichten 3/1997, S. 153–160.
Kronsteiner, Christa (1997b), "Konsumerhebung 1993/94: Sozialstatistische Ergebnisse (2. Teil)", Statistische Nachrichten 7/1997, S. 568–572.
Mooslechner, Peter (1997), Die Geldvermögensposition privater Haushalte in Österreich. WIFO-Studie. Wien.
ÖSTAT (1986), Konsumerhebung 1984, Beiträge zur Österreichischen Statistik, 817, Wien: Österreichische Staatsdruckerei.
ÖSTAT (1993), Lohnsteuerstatistik 1987, Beiträge zur Österreichischen Statistik, 1.093, Wien: Österreichische Staatsdruckerei.
ÖSTAT (1995), Volkszählung 1991, Hauptergebnisse II, Steiermark, Beiträge zur Österreichischen Statistik, 1.030/16, Wien: Österreichische Staatsdruckerei.
ÖSTAT (1996), Lohnsteuerstatistik 1994, Beiträge zur Österreichischen Statistik, 1.203, Wien: Österreichische Staatsdruckerei.
ÖSTAT (1997a), Lohnsteuerstatistik 1995, Beiträge zur Österreichischen Statistik, 1.232, Wien: Österreichische Staatsdruckerei.
ÖSTAT (1997b), Einkommensteuerstatistik 1994, Beiträge zur Österreichischen Statistik, 1.248, Wien: Österreichische Staatsdruckerei.
ÖSTAT (1998), Integrierte Lohn- und Einkommensteuerstatistik 1994, Beiträge zur Österreichischen Statistik, 1.258, Wien: Österreichische Staatsdruckerei.
ÖSTAT (1999), Lohnsteuerstatistik 1997, Beiträge zur Österreichischen Statistik, im Druck, Wien: Österreichische Staatsdruckerei.
Sozialbericht: siehe Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
Wohlfahrt, Gerhard (1998), Die langfristige Entwicklung der Einkommensverteilung in Österreich. Verteilung der Lohneinkommen von 1970 bis 1995 (Zwischenbericht). WIFO-Studie. Wien.
Wohlfahrt, Gerhard (1999), Die Verteilungswirkungen des Wohlfahrtsstaates – Eine Analyse am Beispiel der öffentlichen Finanzierung der Hochschulen. Dissertation. Graz.
1 | Als Senioren (oder ältere Menschen) werden Personen über 60 Jahre bezeichnet. |
2 | Die durchschnittliche Pension ist hier als arithmetisches Mittel angegeben. Eine andere „Durchschnittsgröße“ stellt der Median dar. Dies ist jener Wert, der von der Hälfte der Probanden unterschritten und von der anderen Hälfte überschritten wird. Der Medianwert der steirischen Pensionen betrug 1997 rund öS 10.000,–, das heißt, die Hälfte der steirischen Pensionisten erhielten eine monatliche Nettopension unter öS 10.000,–. <br> Das arithmetische Mittel ist im Vergleich zum Median durch den Einfluß von Spitzeneinkommen nach oben verzerrt. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß rund 60% aller Einkommensbezieher ein Einkommen unter dem arithmetischen Mittel erhalten, weshalb wohl eher der Median dem allgemeinen Verständnis eines „Durchschnittseinkommens“ entspricht. |
3 | Vergleiche mit 1987 sind aber vorsichtig zu interpretieren, da es in der Lohnsteuerstatistik zwischen 1987 und 1994 Änderungen bei der Erfassung der Daten gegeben hat und somit ein Zeitreihenbruch vorliegt. Zur sorgfältigen Interpretation der Ergebnisse sind daher die Ausführungen in der Langfassung zu beachten. |
4 | Entsprechende Verbesserungen bei der Datenaufbereitung werden derzeit dankenswerterweise im ÖSTAT evaluiert. |
5 | Da keine Information über die Verteilung des Äquivalenzeinkommens vorliegt, konnte nur das arithmetische Mittel und kein Median bestimmt werden. |
6 | 14 Monate |
7 | Äquivalenzeinkommen sind sozusagen „Pro-Kopf-Einkommen“, wobei aber nicht alle Personen („Köpfe“) gleich behandelt werden. Die Gewichtung der Personen erfolgt anhand von Äquivalenzskalen. |
8 | Üblicherweise werden Kinder geringer gewichtet als Erwachsene, weil Kinder mit geringeren Ausgaben den gleichen Wohlstand erreichen können. Für einen Überblick über die Auswirkungen der Bildung von Äquivalenzeinkommen und den damit zusammenhängenden Problemen vgl. Wohlfahrt 1999. |
9 | Bei beiden Transfers sollten nicht „freiwillige“ Unterstützungen, sondern vor allem echte Unterhaltsleistungen erfaßt werden. Die in manchen Bundesländern, z.B. der Steiermark, verpflichtenden Kostenübernahmen von Kindern für Heimplätze ihrer Eltern sind für diese Berechnungen quantitativ bedeutungslos. |
10 | In einer in dieser Kurzfassung nicht dargestellten Alternativvariante werden 8% dieser Transfers den Senioren zugerechnet, da in dieser Variante auch die Unterhaltsverpflichtungen für diese Kinder bei den Senioren berücksichtigt werden. |
11 | Viele, quantitativ wesentliche Transfers (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Karenzurlaubsgeld, Pflegegeld u.a.) sind bereits in den Nettobezügen der integrierten Lohn- und Einkommensteuerstatistik enthalten. |
12 | Mooslechner (1997) ermittelte nur Vermögensbestände, aber keine Vermögenserträge. Seine Zahlen deuten aber auf etwas geringere Vermögenserträge hin. Da diese auf Befragungen beruhen, ist eine Unterschätzung der Vermögen, die Mooslechner selbst auch nicht ausschließt, nicht unwahrscheinlich. Jedenfalls erscheinen uns Vermögenserträge für private Haushalte in Höhe von 100 öS Mrd. jährlich aufgrund der skizzierten makroökonomischen Daten eine plausible Schätzung darzustellen. |
13 | Die Familienbeihilfe aus FLAF-Mitteln betrug 1994 38 Mrd. Schilling, weitere 2 bis 3 Mrd. sind aus der Selbstträgerschaft dazuzählen. Die steuerliche Familienförderung liegt in der Größenordnung von rund 10 Mrd. Schilling (vgl. Guger 1998, 12f). Rund 7% dieser Leistungen kommen Pensionisten zugute. Über den Anteil der Leistungen an Senioren liegen keine Daten vor. Weiters ist zu beachten, daß 1994 außergewöhnlich viel Familienbeihilfe ausbezahlt wurde, bis 1997 sind die Auszahlungen um über 15% gesunken. |
14 | Über die Höhe der Wohnbeihilfe liegen keine bundesweiten Daten vor, in Oberösterreich betrug sie 1993 450 Mill. Schilling, davon erhielten Pensionisten 2,8% (vgl. Guger 1996, 84ff.). Miet(zins)beihilfen spielen quantitativ nahezu keine Rolle. |
15 | Quelle: Bericht über die soziale Lage 1997, Datenband. Die Erwerbsquote der 55- bis 60jährigen Frauen ist natürlich weit niedriger (ca. 25%), weil ein großer Teil der Frauen in diesem Alter bereits in Pension ist. Da Pensionistinnen sich aber selbst erhalten können, wird die Erwerbsquote der 40 bis 50jährigen Frauen als Hilfsgröße verwendet, die knapp unter 70% liegt. Davon ausgehend, daß ein Großteil dieser Frauen im Alter knapp unter 60 Jahren entweder arbeitet oder eine Pension erzielt, wird eine „Selbsterhalterquote“ von 60% unterstellt. |
16 | Für die zweite und die weiteren erwachsenen Personen in einem Haushalt werden meist Äquivalenzgewichte von 0,7 oder 0,8 verwendet. Eine derartige Gewichtung ist aber bei den vorliegenden aggregierten Daten mit weiteren Annahmen verbunden, weshalb alle Erwachsenen mit einem Äquivalenzgewicht von eins versehen werden. Der Einfluß auf den „Generationenvergleich“ ist minimal, da dadurch die weiteren Erwachsenen in den größeren Haushalten der „Junioren“ über- und die Kinder unterbewertet werden. |
17 | Die Wohnbevölkerung zwischen 20 und 60 Jahren beträgt 4,566.000 Personen, abzüglich 80.000 von den Senioren finanziell unterstützten Personen, plus 1,877.000 Kinder unter 20 Jahren mit einem Äquivalenzgewicht von 0,5. |